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Autor nach Strafantrag gegen illegale Personenkontrolle wegen „Vortäuschen einer Straftat“ beschuldigt

Autor nach Strafantrag gegen illegale Personenkontrolle wegen „Vortäuschen einer Straftat“ beschuldigt

Wenig erstaunt, nimmt der Autor und Betreiber dieser Website zur Kenntnis, daß die kadavergehorsamen Schergen der anscheinend nach Gutsherrenart agierenden Mitglieder der Exekutive dieses Rechtsstaats deutscher Prägung keine Ermittlungen zu Amtsdelikten von Mitgliedern der eigene Mischpoke aufnehmen, sondern eher bereit sind deren Opfer ernsthaft zu bedrohen.

In diesem Fall läuft das diesbezügliche, angeblich von einem Ersten Polizeihauptkommissar erstellte Angebot jedoch nicht nur wegen des absurden Vorwurfs, hinsichtlich der Ereignisse vom 14. August 2020, sondern allein schon wegen mangelnder Formerfordernisse an die Unterschrift des Unterzeichners des aus diesem Grunde nichtigen und unversicherten, weil der Schriftform bedürfenden Bescheides ins Leere, da dieser Schriftzug eben in keiner Weise den gesetzlichen Vorschriften zur Wiedergabe des sicherlich