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Europäischer Gerichtshof erlaubt Bargeldbeschränkungen, lässt Bundesverwaltungsgericht Entscheidungsspielräume

Der Europäische Gerichtshof hat in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung meines Falles einige Abwägungen treffen. 

Dem Verfahren liegt mein Streit mit dem Hessischen Rundfunk zugrunde, der mir auf Basis seiner Satzung verwehrt, meinen Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu bezahlen. Ich kündigte 2015 die Einzugsermächtigung des “Beitragsservice” und die Sache ging vor Gericht durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht