Das Zivilverfahren gegen Bill Gates im niederländischen Leeuwarden hat eine bemerkenswerte Wendung genommen. Nach zwei juristisch begründeten Einwänden des Rechtsanwalts Peter Stassen hat das Gericht Noord-Nederland am 14. Oktober entschieden, mehr als drei Stunden eidesstattlich abgegebener Sachverständigenaussagen doch noch als Beweismittel zuzulassen. Damit erhält das aussergewöhnliche Verfahren wenige Tage vor der nächsten Verhandlung eine neue Dynamik.
Sieben Kläger gegen Bill Gates und weitere prominente Beklagte
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sieben Menschen, die nach eigenen Angaben durch COVID-19-Impfungen schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben. Sie machen eine Reihe prominenter Persönlichkeiten und Institutionen persönlich haftbar, darunter Microsoft-Mitbegründer Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, den ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte, den niederländischen Staat sowie dreizehn weitere Beklagte aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.
Bei der Klage handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um ein Zivilverfahren wegen einer behaupteten unerlaubten Handlung. Damit steht theoretisch auch das Privatvermögen der persönlich beklagten Personen auf dem Spiel.
Die Argumentation der Kläger geht weit über mögliche Impfschäden hinaus. Sie vertreten die Auffassung, COVID-19 sei keine tatsächliche Pandemie gewesen, sondern ein inszeniertes Projekt. Die mRNA-Impfstoffe bezeichnen sie in ihren Schriftsätzen als biologische Waffen.
Für den 22. Oktober ist in Leeuwarden die erste inhaltliche Verhandlung vorgesehen, bei der die Gegenseite formell Stellung nehmen muss.
Fiona Rose Diamond erläuterte den Kurswechsel des Gerichts in einem Beitrag auf X.
Niederlande: Gericht lässt Expertenaussagen als Beweismittel zu Niederlande: Gericht lässt Expertenaussagen als Beweismittel zu Laut dem Beitrag werden in einem niederländischen Verfahren drei Stunden und 19 Minuten mündlicher Expertenaussagen als Beweismittel aufgenommen. https://t.co/O6krJObpQD
— Don (@Donuncutschweiz) October 16, 2026
Gericht wollte Videoaussagen zunächst ausschliessen
Ein zentraler Streitpunkt war bislang die Frage, ob die vollständigen Videoaussagen der von den Klägern benannten Sachverständigen überhaupt Bestandteil der Gerichtsakten werden dürfen.
Das Gericht hatte ursprünglich entschieden, diese Aufzeichnungen nicht als Beweismittel zuzulassen. Rechtsanwalt Peter Stassen widersetzte sich dieser Entscheidung mit zwei juristischen Einwänden. Auf einen ersten formellen Einspruch folgte am 1. Oktober eine ergänzende Eingabe.
Stassen berief sich dabei ausdrücklich auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Seine Argumentation: Wenn ein Gericht sich weigert, vorgelegte Beweismittel zur Kenntnis zu nehmen, werde damit ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip infrage gestellt.
Am 14. Oktober revidierte das Gericht seine ursprüngliche Entscheidung. Die eidesstattlichen Aussagen von vier Sachverständigen werden nun doch in die Gerichtsakten aufgenommen.
Vier Sachverständige und mehr als drei Stunden Aussagen
Bei den nun zugelassenen Aussagen handelt es sich um insgesamt drei Stunden und neunzehn Minuten Videomaterial. Die vier Sachverständigen sind durch ihre öffentliche Kritik an der COVID-Politik bekannt geworden.
Sasha Latypova ist eine ehemalige Führungskraft aus der Pharmaindustrie. Sie vertritt öffentlich die Auffassung, dass bei COVID-19-Impfstoffen vorgeschriebene Qualitätskontrollen bewusst umgangen worden seien.
Dr. Mike Yeadon war früher Vizepräsident bei Pfizer und gehört mittlerweile zu den schärfsten Kritikern der Impfpolitik.
Catherine Austin Fitts war stellvertretende US-Ministerin für Wohnungswesen und äussert sich seit Jahren kritisch zu globalistischen politischen Konzepten und internationalen finanziellen Machtstrukturen.
Dr. Joseph Sansone ist Psychotherapeut und beschäftigt sich mit rechtlichen und medizinischen Fragen im Zusammenhang mit den COVID-Massnahmen.
Ihre Aussagen befassen sich mit Vorwürfen vorsätzlicher Täuschung, bewusst verursachter Gesundheitsschäden sowie einer weiterreichenden politischen Agenda. In den Plädoyers wird diese mit dem Begriff „Great Reset“ in Verbindung gebracht.
Auch der „Great Reset“ und eine transhumanistische Agenda sind Gegenstand der Klage
Der Rechtsstreit beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die Sicherheit und Wirkung der COVID-19-Impfstoffe.
In den Prozessunterlagen stellen die Kläger den gesamten Umgang mit COVID-19 als Bestandteil einer transhumanistischen Agenda dar. Darunter verstehen sie den Einsatz technologischer und biologischer Mittel zur grundlegenden Veränderung des Menschen, angeblich gesteuert durch einen kleinen Kreis einflussreicher Akteure.
Bill Gates nimmt in dieser Argumentation eine zentrale Rolle ein. Auch das Weltwirtschaftsforum wird ausdrücklich genannt.
So weitreichend diese Vorwürfe erscheinen mögen, entscheidend ist aus Sicht der Kläger, dass ihre Behauptungen nun Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und die eingereichten Aussagen in die Akten aufgenommen werden.
Ob die Richter den vorgelegten Aussagen letztlich eine erhebliche Beweiskraft beimessen, bleibt offen. Ihre formelle Zulassung bedeutet noch keine Bestätigung der erhobenen Anschuldigungen. Sie können jedoch im weiteren Verfahren nicht mehr allein deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie zuvor aus den Akten ausgeschlossen worden waren.
Öffentlicher Druck und die Unabhängigkeit der Justiz
Nach Darstellung von Rechtsanwalt Stassen hat auch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit dazu beigetragen, dass das Gericht seine ursprüngliche Entscheidung überdachte.
Insbesondere die Verbreitung des Falls über soziale Medien, alternative Nachrichtenplattformen und die internationale Berichterstattung soll aus seiner Sicht eine Rolle gespielt haben.
Damit stellt sich zugleich eine grundsätzliche Frage: Sollte öffentliche Aufmerksamkeit Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen haben?
Einerseits kann gesellschaftliche Kontrolle dazu beitragen, mögliche Missstände sichtbar zu machen. Andererseits müssen richterliche Entscheidungen auf geltendem Recht beruhen und unabhängig von öffentlichem Druck getroffen werden – unabhängig davon, aus welcher Richtung dieser kommt.
Die nächste Verhandlung am 22. Oktober dürfte deshalb auch über die Niederlande hinaus Aufmerksamkeit erhalten.
Das Verfahren gegen Gates und die übrigen Beklagten ist längst mehr als ein gewöhnlicher Zivilrechtsstreit zwischen sieben Menschen, die sich als Geschädigte betrachten, und prominenten Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
Es ist zugleich ein juristisches Experiment mit einer grundsätzlichen Fragestellung: Kann ein nationales Gericht die offizielle Darstellung der COVID-19-Pandemie tatsächlich anhand der vorgebrachten Beweise überprüfen?
Die weitere Entwicklung dieses Verfahrens wird zeigen, welche Antworten das Gericht in Leeuwarden darauf gibt.


