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Die Impfdebatte entgleist

„Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ – mit diesem Satz setzte Kanzleramtsminister Helge Braun in der ohnehin fehlgeleiteten Impfdebatte an diesem Wochenende einen neuen Tiefpunkt. Grundrechte sind keine Gratifikation, die von der Exekutive nach Belieben für regierungskonformes Handeln und Denken gewährt oder entzogen werden dürfen. Es ist bitter: Die Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Staates sitzen heute in dessen höchsten Ämtern. Und auch ansonsten zeichnet sich die gesamte Debatte vor allem durch Denkfehler aus. Die eigentlichen Impfskeptiker und Verfassungsgegner sitzen offenbar im Kabinett. Ein Kommentar von Jens Berger.

Darf der Staat die Grundrechte einschränken, um die Gesundheit seiner Bürger zu schützen? Er darf. Aber nur dann, wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, es ein übergeordnetes Interesse gibt und keine sanfteren Alternativen zur Verfügung stehen. So lassen sich ungefähr die Entscheidungen der oberen Gerichte im letzten Jahr zusammenfassen. Es ist jedoch nicht sonderlich zielführend an dieser Stelle, noch einmal die „Schlachten“ des letzten Jahres zu schlagen. Denn seit der Zulassung der ersten Impfstoffe und vor allem seit dem Zeitpunkt, an dem jedem Impfwilligen ein Impfangebot unterbreitet wurde, hat sich der Rahmen massiv verschoben.

Der Staat hat nun jedem seiner Bürger ein Impfangebot unterbreitet. Viele haben es angenommen, viele nicht. Und das ist vollkommen in Ordnung – zumindest