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Dieser „Bullshit“ muss beendet werden

Bern will unbedingt EU-Rahmendeal, verschweigt aber, dass das Bundesgericht vom Streitbeilegungsverfahren total ausgeschlossen wäre.

1. Das „Wunder“: Nicht nur die monotheistischen Weltreligionen glauben an die Auferstehung.

Auch der Schweizer Bundesrat erhofft sie, allerdings nicht mit Bezug auf seine Seele, sondern auf das „Rahmenabkommen“ mit der EU.

Am 26. Mai 2021 schien der Vertrag gestorben zu sein, nach der Auffassung seiner Befürworter war er vom Bundesrat gekillt worden.

Es stellte sich aber nach relativ kurzer Zeit heraus, dass das Versprechen von Aussenminister Ignazio Cassis an der 34. Albisgüetli-Tagung von 21. Januar 2022, ein InstA 2.0 werde es nicht geben, etwa gleich viel wert war wie Zusage vom Herbst 2017, in der Europapolitik den „Resetknopf zu drücken„.

Tatsächlich sind die entscheidenden institutionellen Elemente – dynamische Rechtsübernahme, Überwachung und Streitbeilegung – im „Common Understanding“ und im Entwurf für ein Verhandlungsmandat vom 15. Dezember 2023 mit denen des InstA-Entwurfs von Ende 2018 praktisch identisch.

Im Konfliktfall soll jede Partei, die EU und die Schweiz, ein „Schiedsgericht“ anrufen