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NEIL HALL-EPA

Mit dem Impfpflichtgesetz würde auf kaltem Wege eine Ausweismitführungspflicht eingeführt

Bisher muss man einen Ausweis besitzen, aber nicht mitführen. Wenn die Boosterplficht-ab-18 Gesetz wird, muss man auf anlasslose Kontrollen auf Straßen und Plätzen vorbereitet sein und immer Ausweis und Impfpass dabeihaben. Wir sollen auf die schiefe Ebene in den Überwachungs- und Kontrollstaat gesetzt werden.

Im Gesetzentwurf für eine Pflicht zur dreimaligen Impfung ab 18, den über 200 Abgeordnete dem Bundestag zur Verabschiedung vorlegen, heißt es in §20a (Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene, Verordnungsermächtigung) in Absatz 3:

Die zuständige Behörde kann ab dem 1. Oktober 2022 zur Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird, von jeder Person verlangen, dass ihr ein amtlicher Lichtbildausweis sowie folgender Nachweis vorgelegt wird:
1. ein Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2, oder
2. ein ärztliches Zeugnis (…)“

In den Erläuterungen wird durch die Begriffe