Was hat sich geändert und wurde der Volksentscheid berücksichtigt? Ist jetzt irgendetwas besser?
Vorgeschichte und Ausgangslage: Das E-ID-Gesetz von 2020 wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 mit deutlicher Mehrheit von 65 % abgelehnt. Hauptkritikpunkte der Stimmbürger waren:
- Privatisierung: Die E-ID sollte von privaten Identitätsanbietern (IdP) herausgegeben werden, während der Staat lediglich Datenlieferant blieb.
- Datenschutzbedenken: Die Befürchtung, dass private Anbieter nicht ausreichend Datenschutz gewährleisten können.
- Vertrauensmangel: Viele sahen eine Überwachung durch Dritte oder Datenlecks als Risiko.
Mit diesen Erkenntnissen ging der Bundesrat in einen neuen Anlauf und präsentierte 2024 eine revidierte Vorlage, die nun ein staatliches System vorsieht. Am letzten Tag der Wintersession 2024 haben Stände- und Nationalrat in ihren Schlussabstimmungen das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise verabschiedet . Da es sich bei diesem Tag um den 20. Dezember 2024 gehandelt, ist das vermutlich von vielen Schweizern im Weihnachtstrubel gar nicht zur Kenntnis genommen worden. Wer wissen möchte, wer wie abgestimmt hat (was immer aufschlussreich ist), klicke auf diesen LINK.
Doch hat diese Überarbeitung die Bedenken der Stimmbürger wirklich beseitigt, oder handelt es sich eher um einen faulen Kompromiss? WIR vergleichen die beiden Gesetzestexte.
Kernunterschiede zwischen 2020 und 2024
1. Verantwortlichkeit für die Ausstellung der E-ID
- 2020: Das Konzept des Gesetzes von 2020 sah vor, dass private Anbieter, sogenannte Identitätsprovider (IdP), die E-ID herausgeben sollten. Der Staat wäre hierbei lediglich als Datenlieferant aufgetreten, der die Identitätsdaten zur