Egon W. Kreutzer
Nun ist das als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum angestrebten AfD-Verbotsantrag also öffentlich geworden. Spätestens damit dient es als beliebig zitier- und interpretierbare Wahlkampfmunition für die letzten 19 Tage.
Ich habe mir den Text zwar heruntergeladen, aber nach dem Studium des Inhaltsverzeichnisses und der ersten Seiten beschlossen, den Rest einfach ungelesen zu lassen.
Was die Schlapphüte einer Regierungsbehörde gegen eine Oppositionspartei zusammengetragen haben, und wie sie es gewertet haben mögen, ist für mich vollkommen irrelevant. Mögen sich die Anwälte der AfD daran abarbeiten. Ich fürchte allerdings, dass auch deren Schriftsätze von kaum höherer Relevanz…hier weiter…..