Unter dem Titel „Schutz vor digitaler Gewalt“ hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der deutlich weiter reicht als der Kampf gegen Deepfakes, Stalking oder massive Bedrohungen. Künftig sollen Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen die Identität anonymer Internetnutzer feststellen lassen und sogar komplette Social-Media-Konten zeitweise sperren können.
🚨 ACHTUNG! Das neue „Gesetz gegen digitale Gewalt“ hat es in sich! Ich habe mir den 102-seitigen Gesetzentwurf der Bundesregierung angesehen. Hinter dem wohlklingenden Namen verbergen sich einige höchst brisante Eingriffsmöglichkeiten: 🔴 1. Schluss mit der Anonymität? Wer sich im Internet kritisch äußert, könnte künftig leichter identifiziert werden. Bei bestimmten strafbaren Äußerungen können Gerichte die Herausgabe von Namen, Adressen, Telefonnummern und IP-Daten anordnen. Eine vorherige strafrechtliche Verurteilung ist dafür NICHT erforderlich! 🔴 2. Ein falscher Beitrag? ganzer Account gesperrt! Bei einer einzigen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung kann bereits eine gerichtliche Accountsperre möglich sein, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Nicht nur der beanstandete Beitrag verschwindet: Auch sämtliche weiteren Veröffentlichungen werden zeitweise verhindert! 🔴 3. Auch neue Accounts können blockiert werden! Plattformen sollen verhindern, dass gesperrte Nutzer einfach neue Konten eröffnen. Dafür können unter anderem Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Wiedererkennung genutzt werden. 🔴 4. Auch geschlossene WhatsApp- und Telegram-Gruppen betroffen! Das Gesetz erfasst ausdrücklich größere geschlossene Messenger-Gruppen. Eine konkrete Mindestzahl an Mitgliedern? FEHLANZEIGE! Wann eine Gruppe als nicht mehr kontrollierbar gilt, muss im Einzelfall entschieden werden. 🔴 5. Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden! Bereits vor der endgültigen Entscheidung über die Herausgabe können Nutzerdaten gerichtlich gesichert werden. Diese dürfen auch an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden! 🔴 6. Unterlassungserklärung oder Accountsperre? Wer eine geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung verweigert, liefert nach dem Entwurf einen gesetzlichen Anhaltspunkt dafür, dass eine Accountsperre erforderlich sein könnte. Natürlich sieht das Gesetz Richtervorbehalte und weitere Voraussetzungen vor. Das ist wichtig! Aber meine Frage lautet: Was passiert, wenn solche Instrumente künftig gezielt eingesetzt werden, um unbequeme Kritiker mit Verfahren zu überziehen, ihre Anonymität aufzuheben und ihre Reichweite einzuschränken? Eine Demokratie muss auch scharfe, unbequeme und anonyme Kritik aushalten können.
— Kolja Barghoorn (@MitAktien) October 8, 2026
Besonders brisant: Für die Identifizierung eines Nutzers ist keine vorherige strafrechtliche Verurteilung erforderlich. In einem zivilrechtlichen Auskunftsverfahren können Plattformen zur Herausgabe vorhandener Daten verpflichtet werden, wenn das Gericht eine entsprechende Rechtsverletzung feststellt. Das kann auch bestimmte strafbare Äusserungen wie Beleidigungen betreffen. Legale Kritik wird dadurch nicht verboten – doch die Schwelle zur Aufhebung der Anonymität könnte sinken.
Noch weiter gehen die geplanten Accountsperren. Bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung kann bereits ein einzelner Fall genügen, sofern Wiederholungsgefahr besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Dann verschwindet nicht nur der beanstandete Beitrag: Der Betroffene kann zeitweise daran gehindert werden, über sein Konto überhaupt noch zu veröffentlichen. Auch die Umgehung durch neu eröffnete Accounts soll verhindert werden können.
Der Entwurf berührt zudem grössere geschlossene Kommunikationsgruppen und schafft Möglichkeiten, Nutzerdaten frühzeitig zu sichern. Selbst die Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, kann bei der Beurteilung einer möglichen Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen.
Das Gesetz enthält Richtervorbehalte und Verhältnismässigkeitsprüfungen. Trotzdem ist die entscheidende Frage nicht nur, wofür solche Instrumente heute geschaffen werden, sondern wie sie morgen eingesetzt werden können. Anonymität schützt schliesslich nicht nur Täter, sondern auch Whistleblower, Journalisten und Regierungskritiker.
Eine Demokratie muss Menschen wirksam vor digitaler Gewalt schützen. Sie muss aber ebenso verhindern, dass genau diese Schutzinstrumente irgendwann dazu benutzt werden, unbequeme Stimmen durch Identifizierungsverfahren, Prozesskosten und Accountsperren unter Druck zu setzen.
Der Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen sich damit befassen. Genau dort wird sich entscheiden, wie viel Schutz vor digitaler Gewalt Deutschland bekommt – und wie viel anonymer Raum für Kritik im Netz übrig bleibt.


