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Grossbritannien verschärft die Kontrolle über Online-Inhalte – die EU könnte folgen

Seit dem 2. November 2026 gelten in Grossbritannien neue Krisenvorgaben für soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen. Bei gesellschaftlichen Unruhen oder anderen aussergewöhnlichen Ereignissen sollen die Unternehmen schneller gegen bestimmte Inhalte vorgehen – unter Umständen bereits dann, wenn eine Krise lediglich erwartet wird. Während London seine Vorschriften verschärft, verfügt auch die Europäische Union mit dem Digital Services Act längst über einen eigenen Krisenmechanismus. Die Frage stellt sich, ob die britischen Regelungen zum Vorbild für weitere Eingriffe in die digitale Meinungsfreiheit werden könnten.

Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom hat im Rahmen des umstrittenen Online Safety Act zusätzliche Anforderungen für den Umgang mit Krisensituationen eingeführt. Betroffene Internetplattformen müssen Verfahren bereithalten, um aussergewöhnliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Dazu gehören interne Krisenteams, beschleunigte Entscheidungsprozesse und eine engere Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.

Besonders bemerkenswert ist, dass entsprechende Verfahren nicht erst nach dem Ausbruch einer Krise greifen können. Bereits die Einschätzung, dass eine aussergewöhnliche Gefahrenlage wahrscheinlich ist, kann ausreichen, um zusätzliche Massnahmen vorzubereiten und einzuleiten. Plattformen sollen dann schneller gegen rechtswidrige oder für Kinder schädliche Inhalte vorgehen können. Ausserdem müssen sie ihre Entscheidungen dokumentieren und der Aufsichtsbehörde auf Anfrage entsprechende Unterlagen vorlegen. Die internen Krisenprotokolle müssen jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Ofcom begründet die neuen Vorgaben unter anderem mit den gewalttätigen Unruhen nach dem Messerangriff von Southport im Jahr 2024. Damals hatten sich über soziale Netzwerke falsche Behauptungen verbreitet, die zur Eskalation beitrugen. Die Behörde will verhindern, dass digitale Plattformen bei vergleichbaren Ereignissen zu langsam reagieren.

Doch genau hier beginnt die grundsätzliche Debatte über Meinungsfreiheit und staatliche Informationskontrolle. Während gesellschaftlicher Krisen verbreiten sich nicht nur strafbare Gewaltaufrufe, sondern auch Augenzeugenberichte, Videos, politische Kritik und journalistische Informationen. Werden Moderationsentscheidungen unter Zeitdruck getroffen, besteht die Gefahr, dass auch rechtmässige Inhalte irrtümlich entfernt oder eingeschränkt werden.

Die Bürgerrechtsplattform Reclaim The Net warnt deshalb in einem Bericht vom 4. November 2026 vor einer möglichen Ausweitung der Online-Zensur. Die britischen Vorschriften könnten nach ihrer Einschätzung dazu führen, dass Plattformen aus Angst vor regulatorischen Konsequenzen vorsorglich mehr Inhalte entfernen als gesetzlich erforderlich. Eine pauschale Löschung politischer Kritik schreiben die neuen Regeln allerdings nicht vor.

Die EU verfügt bereits über ähnliche Befugnisse

Die Entwicklung in Grossbritannien ist auch für Europa von Bedeutung. Denn die Europäische Union hat mit dem Digital Services Act (DSA) bereits einen eigenen Krisenreaktionsmechanismus geschaffen. Artikel 36 der Verordnung ermöglicht es der Europäischen Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Massnahmen von sehr grossen Online-Plattformen und Suchmaschinen zu verlangen, wenn eine aussergewöhnliche Situation die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit in der EU ernsthaft bedroht.

Die betroffenen Unternehmen können verpflichtet werden, die Auswirkungen ihrer Dienste auf die Krisensituation zu untersuchen und geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Dazu können auch Anpassungen bei der Moderation von Online-Inhalten gehören. Die Aktivierung unterliegt rechtlichen Voraussetzungen, zeitlichen Begrenzungen und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Darüber hinaus verfolgt Brüssel mit dem sogenannten European Democracy Shield weitere Pläne zur Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Informationsmanipulation. Vorgesehen ist unter anderem ein zusätzliches Vorfalls- und Krisenprotokoll im Rahmen des Digital Services Act, um bei grösseren Informationskampagnen koordinierter reagieren zu können.

Offiziell sollen diese Instrumente demokratische Prozesse schützen und die Verbreitung rechtswidriger oder manipulativer Inhalte begrenzen. Kritisch bleibt jedoch die Frage, wo die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und einer übermässigen Einschränkung öffentlicher Debatten verläuft. Gerade bei politisch umstrittenen Themen ist entscheidend, dass abweichende Meinungen nicht mit gezielter Desinformation oder strafbaren Inhalten gleichgesetzt werden.

Wird Grossbritannien zur Blaupause für Europa?

Eine direkte Übernahme der britischen Vorschriften durch die EU ist bisher nicht beschlossen. Allerdings verfolgen beide Seiten einen ähnlichen Ansatz: Internetplattformen sollen während aussergewöhnlicher Krisen schneller und koordinierter auf bestimmte Inhalte reagieren.

Die praktische Umsetzung in Grossbritannien könnte daher auch für europäische Regulierungsbehörden interessant werden. Brüssel müsste dafür nicht einmal das britische Gesetz übernehmen, denn die rechtlichen Grundlagen für eigene Krisenmassnahmen sind mit dem Digital Services Act bereits vorhanden.

Für unabhängige Medien, Journalisten und Bürger ist diese Entwicklung von erheblicher Bedeutung. Gerade während politischer Unruhen, Protesten oder gesellschaftlicher Konflikte sind der freie Informationsfluss und die Möglichkeit, staatliche Entscheidungen öffentlich zu kritisieren, besonders wichtig. Werden zusätzliche Kontrollverfahren bereits aufgrund einer erwarteten Krise aktiviert, muss sichergestellt sein, dass rechtmässige Berichterstattung und Meinungsäusserungen geschützt bleiben.

Grossbritannien zeigt nun, wie ein solches Krisensystem praktisch umgesetzt werden kann. Die EU verfügt bereits über die gesetzlichen Instrumente und arbeitet an weiteren Verfahren. Entscheidend wird sein, wie diese Befugnisse künftig eingesetzt werden – und wer letztlich darüber entscheidet, welche Informationen während einer Krise sichtbar bleiben.

Quellen

  1. Reclaim The Net, 4. November 2026: Britain’s Online Censorship Law Now Comes With a Crisis Plan for Your Posts
    https://reclaimthenet.org/britains-online-censorship-law-now-comes-with-a-crisis-plan-for-your-posts
  2. Ofcom: Offizielle Regelung zum britischen Krisenprotokoll im Rahmen des Online Safety Act
    https://www.ofcom.org.uk/online-safety/illegal-and-harmful-content/statement-crisis-response-protocol
  3. Britisches Parlament, 29. Oktober 2026: Regierungsantwort zu den neuen Online-Sicherheitsvorgaben
    https://questions-statements.parliament.uk/written-questions/detail/2026-10-20/36369
  4. Europäische Union: Digital Services Act, Artikel 36 – Krisenreaktionsmechanismus
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj/deu
  5. Europäische Kommission: European Democracy Shield und Massnahmen zum Schutz des digitalen Informationsraums
    https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/democracy-eu-citizenship-anti-corruption/democracy-and-electoral-rights_en