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Am ausgestreckten Arm
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Am ausgestreckten Arm

Die versprochenen Hilfen für „wegen Corona“ geschlossene Läden, Künstler und Gewerbetreibende kommen nicht an.

Die meisten Geschäfte sind seit Monaten geschlossen, ebenso Restaurants, Bars und Kneipen. Künstler dürfen seit mehr als einem Jahr praktisch nicht auftreten. Erst seit kurzer Zeit gibt es zaghafte Lockerungen. Sehr viele Betroffene mussten aufgeben oder sehen ihrem nahenden Untergang ins Auge. Dabei hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz getönt: „Wir haben genug Geld, wir können allen helfen.“ Bis auf die erste Soforthilfe im April 2020 kommen die meisten Hilfen jedoch nicht an oder können nicht beantragt werden. November- und Dezemberhilfen kamen für Unternehmen, die erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten — zum Beispiel im Einzelhandel —, nicht infrage. Währenddessen perfektionieren die Krisengewinner ungeniert ihre Strategien der Steuervermeidung.

von Falk Dörffel

Die Hilfen

Schauen wir uns die Überbrückungshilfen 1, 2 und 3 an. Die Bedingungen sind ähnlich. Der Antrag muss über prüfende Dritte, Steuerberater, Anwälte gestellt werden. Zum einen findet man