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Corona-Impfung im Zentrum eines außergewöhnlichen Zivilverfahrens um mutmaßliche Impfschäden

Der Rechtsstreit um mutmaßliche Impfschäden, der am 22. Oktober vor dem Gericht Noord-Nederland in Leeuwarden verhandelt wurde, ist kein gewöhnliches Verfahren wegen Personenschäden. Sieben Bürger, die nach ihrer Corona-Impfung unter schweren gesundheitlichen Beschwerden leiden, haben eine Reihe prominenter Persönlichkeiten verklagt – darunter den ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte, Pfizer-Chef Albert Bourla, Bill Gates, mehrere ehemalige Minister sowie frühere Chefredakteure des NOS und der Zeitung „De Telegraaf“.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Kläger bewusst getäuscht wurden, um sie zur Annahme eines ihrer Ansicht nach gefährlichen Mittels zu bewegen.

„Das sind Mandanten, die sich nicht mit einer Entschädigung zufrieden geben, sondern die Wahrheit wissen wollen.“

„Ein Projekt, keine Krankheit“

Rechtsanwalt Peter Stassen vertrat die Kläger vor Gericht. Seine Argumentation geht weit über die Behauptung hinaus, bei der Impfung sei lediglich etwas schiefgelaufen. Nach seiner Darstellung habe es sich von Beginn an nicht um eine ehrliche Initiative im Bereich der öffentlichen Gesundheit gehandelt.

Stassen erklärte, COVID-19 sei keine Krankheit, sondern ein „Projekt“, und verwies dabei auf das Buch „COVID-19: The Great Reset“ von Klaus Schwab, dem Gründer des Weltwirtschaftsforums. Die Corona-Impfstoffe bezeichnete er in diesem Zusammenhang als biologische Waffen, die im Rahmen einer gezielten Agenda zur Bevölkerungsreduktion eingesetzt worden seien.

Schwabs Buch bezeichnete Stassen als „Mein Kampf 2.0“, die daran Beteiligten als Ausführende eines „satanischen, menschenverachtenden Projekts“.

Perskonferenz und Zusammenfassung – Vaccinatieschade Rechtszaak Leeuwarden

Sachverständige, die andernorts kaum Gehör finden

Stassen brachte zwei internationale Experten in das Verfahren ein: Sasha Latypova, eine ehemalige Führungskraft aus der Pharmabranche, und den Psychotherapeuten Joseph Sansone.

Latypova legte einen ausführlichen Bericht vor, in dem sie argumentiert, die mRNA-Impfstoffe seien nicht als reguläre Arzneimittel entwickelt worden, sondern als militärische „Gegenmaßnahmen“ im Rahmen der US-amerikanischen Biodefense-Gesetzgebung. Daraus folge ihrer Darstellung zufolge, dass die üblichen Sicherheitsstandards nicht in gleicher Weise zur Anwendung gekommen seien.

Nach Angaben Stassens liegt dieser Bericht den Beklagten und dem Gericht bereits seit Monaten vor. Keine der Parteien habe sich bislang inhaltlich damit auseinandergesetzt. „Das sagt schon alles“, erklärte der Anwalt im Gerichtssaal.

Der Staat widerspricht: Verschwörungstheorien statt Beweise

Der Vertreter des niederländischen Staates, Rechtsanwalt Veldhuis, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, die Pandemie sei real gewesen, mehr als 48.000 Niederländer seien an COVID-19 gestorben und die Impfstoffe seien von unabhängigen Stellen wie der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und dem Gesundheitsrat zugelassen worden.

Die Kläger würden ihre Anschuldigungen nicht mit belastbaren Fakten belegen, sondern mit „unbegründeten Verschwörungstheorien“, erklärte Veldhuis.

Zudem kritisierte er, dass einzelne Verwaltungsratsmitglieder und Wissenschaftler an ihren Privatadressen vorgeladen worden seien. Diese Personen seien Hasskampagnen, Morddrohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Das mediale Umfeld rund um den Rechtsstreit trage seiner Ansicht nach dazu bei.

Kläger schildern schwere gesundheitliche Folgen

Während der Verhandlung erhielten auch die Kläger persönlich das Wort.

Einer von ihnen berichtete, nach der Impfung Hirnblutungen erlitten zu haben. Er sei dreimal operiert worden, darunter am offenen Herzen, und bis heute gesundheitlich stark eingeschränkt.

Der Ex-Mann einer weiteren Klägerin erklärte, sie könne sich inzwischen kaum noch bewegen und nicht mehr sprechen. Sie habe weder eine Packungsbeilage noch ausreichende Informationen erhalten. Die gesundheitlichen Folgen hätten schließlich auch ihre Beziehung zerstört.

Zwei weitere Kläger schilderten ihre anhaltende Angst vor möglichen langfristigen Folgen der Injektion. Zwei der ursprünglich sieben Kläger sind inzwischen verstorben.

Urteil Anfang 2027 erwartet

Das Gericht stellte klar, dass in diesem Zivilverfahren ausschließlich über die Impfungen selbst entschieden werden könne. Die allgemeine Corona-Politik und die Lockdowns seien nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der Richter betonte, die Wahrheitsfindung gehöre zu den Kernaufgaben des Gerichts. Gleichzeitig müsse die Klage rechtlich nachvollziehbar und beweisbar begründet sein.

Mit einem endgültigen Urteil wird zwischen Dezember 2026 und Ende Februar 2027 gerechnet.

Stassen forderte die Richter zum Abschluss auf, „mutig“ zu sein: „Sie sind das einzige Gericht weltweit, das aus dieser Perspektive ein Urteil fällen kann.“

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich unter thenetherlandscase.com.