Ein neuer Bericht des US-Justizministeriums wirft ein neues Licht auf den Umgang der Biden-Regierung mit Eltern, die während der Corona-Pandemie gegen Masken- und Impfpflichten an Schulen protestierten. Das FBI eröffnete demnach 25 sogenannte „Guardian Assessments“ im Zusammenhang mit Eltern und Schulbehörden. Doch der Blick nach Deutschland und in die Schweiz zeigt: Auch hier gerieten Gegner der Corona-Massnahmen ins Visier von Sicherheits- und Nachrichtendiensten.
USA: Vom Protest an der Schule zum FBI-Fall
Ausgangspunkt war ein Memorandum des damaligen US-Justizministers Merrick Garland vom 4. Oktober 2021. Darin forderte Garland das FBI und Bundesstaatsanwälte auf, gegen eine angebliche Zunahme von „Belästigung, Einschüchterung und Gewaltandrohungen“ gegenüber Schulbehörden vorzugehen.
Der jetzt veröffentlichte Bericht der „Weaponization Working Group“ des US-Justizministeriums zeichnet jedoch ein brisantes Bild: Garland habe sein Memorandum erlassen, obwohl ihm nach Darstellung der heutigen Ermittler nur sehr wenige Belege für tatsächliche Gewalt oder konkrete Gewaltandrohungen vorgelegen hätten.
Nur fünf Tage zuvor hatte die National School Boards Association (NSBA) Präsident Joe Biden in einem Schreiben aufgefordert, gegen entsprechende Vorfälle vorzugehen. Darin fiel eine Formulierung mit weitreichenden Folgen: Bestimmte Handlungen könnten einer Form von „domestic terrorism“ – inländischem Terrorismus – und Hassverbrechen entsprechen. Der Verband entschuldigte sich später für Teile des Schreibens und räumte ein, dass bestimmte Formulierungen nicht gerechtfertigt gewesen seien.
Masken- und Impfgegner als mögliche Bedrohung
Noch deutlicher wurde das US-Heimatschutzministerium. Eine Bedrohungsanalyse vom 28. Oktober 2021 beschäftigte sich ausdrücklich mit Widerstand gegen Maskenpflichten, Impfanforderungen und Critical Race Theory an Schulen.
Darin wurde prognostiziert, dass gewaltbereite Personen, die Masken- und Impfpflichten ablehnten, in den folgenden Monaten eine zunehmende Gefahr für Schulpersonal darstellen könnten. Selbst innerhalb des FBI stiess das Papier auf Widerstand: Ein FBI-Verantwortlicher bezeichnete es laut dem jetzt veröffentlichten Bericht als politisch aufgeladen und wollte seine Behörde nicht daran beteiligen.
Trotz der internen Bedenken hatte das Garland-Memorandum konkrete Folgen.
Das FBI eröffnete nach Angaben des Justizministeriums 25 „Guardian Assessments“ zu Bedrohungen gegen Schulbehörden. Dabei handelt es sich um Vorprüfungen, mit denen das FBI Informationen zu möglichen kriminellen oder terroristischen Bedrohungen bewertet. Der Bericht nennt unter anderem den Fall einer Mutter, bei der laut einem FBI-Whistleblower auch ihre Eigenschaft als Waffenbesitzerin und ihre Mitgliedschaft in einer „right-wing mom’s group“ erwähnt worden seien.
Children’s Health Defense fasst die Vorgänge entsprechend scharf als Vorgehen gegen Eltern zusammen, die sich unter anderem gegen Masken- und Impfpflichten an Schulen ausgesprochen hatten.
Wichtig für die Einordnung: Der neue Bericht stammt aus dem Justizministerium der Trump-Regierung und bewertet das Vorgehen der Vorgängerregierung ausdrücklich als politische Instrumentalisierung staatlicher Behörden. Die zugrunde liegenden Vorgänge – Garlands Memorandum, die DHS-Bedrohungsanalyse und die 25 FBI-Prüfungen – sind jedoch im veröffentlichten Bericht dokumentiert. Justizministerium
Und wie war es bei uns?
Ein identisches Vorgehen gegen Eltern lässt sich für Deutschland und die Schweiz bislang nicht belegen. Doch wer glaubt, dass Sicherheits- und Nachrichtendienste im deutschsprachigen Raum mit Corona-Protesten nichts zu tun hatten, liegt ebenfalls falsch.
Deutschland: Ein neuer Verfassungsschutz-Bereich entsteht
Während der Pandemie richtete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen neuen Phänomenbereich mit der Bezeichnung
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
ein.
Die Bundesregierung begründete dies damit, dass es neben legitimen Protesten gegen die Corona-Massnahmen auch Äusserungen und Aktivitäten gegeben habe, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestanden hätten. Deutscher Bundestag
Doch es blieb nicht bei einer allgemeinen Beobachtung der Protestbewegung.
Innerhalb dieses neuen Bereichs richtete das BfV ein bundesweites „Sammelbeobachtungsobjekt“ mit der Bezeichnung „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ ein.
Die Bundesregierung bestätigte ausdrücklich, dass relevante Akteure diesem Beobachtungsobjekt zugeordnet und „nachrichtendienstlich bearbeitet“ wurden.
Der Bundestag dokumentierte später ebenfalls, dass der neue Phänomenbereich während der Corona-Pandemie entstanden war. Das Bundesamt berichtete dem Parlamentarischen Kontrollgremium unter anderem über Radikalisierungstendenzen von Personen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, über Demonstrationen sowie über Verbindungen von Angehörigen der Sicherheitsbehörden zur Querdenker-Szene.
Damit steht fest: Teile der Corona-Protestbewegung wurden in Deutschland nicht lediglich polizeilich beobachtet – sie wurden zum Gegenstand nachrichtendienstlicher Bearbeitung durch den Verfassungsschutz.
Das BfV betonte allerdings, dass nicht die blosse Kritik an Corona-Massnahmen ausschlaggebend gewesen sei. Voraussetzung seien tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen wesentliche Verfassungsgrundsätze oder die Funktionsfähigkeit des Staates gewesen.
„Eltern stehen auf“ und der Staatsschutz
Auch im unmittelbaren Umfeld einer deutschen Elterninitiative gegen Corona-Massnahmen taucht der Staatsschutz auf.
Die Initiative „Eltern stehen auf“ protestierte unter anderem gegen Corona-Regeln an Schulen. Im November 2021 erschien der Staatsschutz bei einem Würzburger Fotojournalisten und durchsuchte dessen Wohnung.
Die Beamten verlangten Bilder, die der Journalist bei einer Demonstration von „Eltern stehen auf“ aufgenommen hatte. Vier Bilddateien wurden von seinem Rechner auf einen Datenträger der Polizei kopiert.
Allerdings richteten sich die zugrunde liegenden Ermittlungen laut BR gegen Teilnehmer einer linksextremen Gegendemonstration, nicht gegen die Elterninitiative selbst. Dieser Unterschied ist wichtig.
Bemerkenswert bleibt der Fall dennoch: Das Landgericht Würzburg erklärte die Wohnungsdurchsuchung später für rechtswidrig und stärkte dabei ausdrücklich den journalistischen Quellenschutz.
Ein Beleg dafür, dass „Eltern stehen auf“ als Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wurde oder Eltern allein wegen ihres Widerstands gegen Masken- und Testpflichten nachrichtendienstlich erfasst wurden, ergibt sich daraus nicht.
Schweiz: NDB speicherte Daten zum „Corona-Extremismus“
Noch bemerkenswerter ist die Entwicklung in der Schweiz.
Hier beschäftigte sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) tatsächlich mit Personen beziehungsweise Informationen aus dem Umfeld des sogenannten „Corona-Extremismus“. Das ist inzwischen nicht mehr bloss eine Vermutung, sondern durch die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) amtlich dokumentiert.
Bei einer Prüfung der Datenbearbeitung des NDB stellte die Aufsicht fest, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht immer eingehalten wurden. Die beanstandete Datenbearbeitung betraf ausdrücklich das Thema „Corona-Extremismus“.
Die Aufsichtsbehörde verlangte vom Nachrichtendienst daraufhin Änderungen und weitere Überprüfungen im Bereich des sogenannten monothematischen Extremismus. Bemerkenswert ist die Begründung der Aufsicht: Die Massnahmen seien erforderlich, „um die Grundrechte zu schützen“.
Damit ist amtlich bestätigt, dass der Schweizer Nachrichtendienst Informationen aus diesem politischen Umfeld bearbeitete – und dass seine eigene Aufsicht dabei Probleme mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben feststellte.
USA, Deutschland, Schweiz: Nicht dasselbe – aber eine bemerkenswerte Entwicklung
Die Fälle sind nicht identisch.
In den USA standen Eltern und Schulbehörden unmittelbar im Zentrum. Nach dem Garland-Memorandum eröffnete das FBI 25 „Guardian Assessments“ zu Schulbehörden-Bedrohungen. Gleichzeitig existierte eine DHS-Bedrohungsanalyse, in der Widerstand gegen Masken- und Impfpflichten ausdrücklich thematisiert wurde.
In Deutschland entstand während der Corona-Pandemie ein neuer Verfassungsschutz-Phänomenbereich. Ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt ermöglichte die nachrichtendienstliche Bearbeitung entsprechend eingestufter Akteure aus diesem Umfeld.
Und in der Schweiz bearbeitete der Nachrichtendienst Daten zum „Corona-Extremismus“, wobei die unabhängige Aufsicht später feststellte, dass gesetzliche Vorgaben bei der Datenbearbeitung nicht immer eingehalten worden waren.
Was bislang nicht belegt ist, ist eine direkte Kopie des amerikanischen Vorgehens: Für Deutschland und die Schweiz gibt es nach dem derzeit öffentlich zugänglichen Stand keinen Nachweis dafür, dass Eltern allein deshalb vom Verfassungsschutz beziehungsweise NDB erfasst wurden, weil sie sich bei Schulen gegen Masken-, Test- oder Impfregeln ausgesprochen hatten.
Doch die nun verfügbaren Dokumente zeigen etwas anderes sehr deutlich:
Der Widerstand gegen Corona-Massnahmen beschäftigte nicht nur Gesundheitsämter, Polizei und Gerichte. In Deutschland und der Schweiz erreichte das Thema auch die Ebene der Nachrichtendienste – und in den USA sogar das FBI.
Quellen
- US-Justizministerium: Bericht zum Garland-Memorandum und den FBI-Prüfungen
- Vollständiger Bericht des US-Justizministeriums
- Children’s Health Defense: Bericht über FBI-Ermittlungen gegen Eltern
- Deutscher Bundestag: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
- Deutscher Bundestag: Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums
- Schweizer Nachrichtendienst-Aufsicht: Prüfung der Datenbearbeitung zum „Corona-Extremismus“
- BR24: Rechtswidrige Durchsuchung im Zusammenhang mit einer „Eltern stehen auf“-Demonstration

