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Das Ausschalten des Souveräns durch das Instrument des Parteiensystems

In Teilen ein Staatsstreich, urteilte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Huber über die Vereinbarung der Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen laut apollo-news. Doch es handelte sich nicht nur um ein Übergehen und Missachten der Bundesländer, sondern des Souveräns der Demokratie überhaupt: des Volkes. Dieses hatte den alten Bundestag abgewählt und durch einen neuen mit völlig veränderten Mehrheiten ersetzt. Durch Parteien-Absprachen schob man aber die Konstituierung des neuen hinaus, und ließ den alten noch schnell weitreichende Grundgesetzänderungen beschließen, die mit dem neuen nicht möglich gewesen wären. Schon das ist ein kalter Staatsstreich, der nur im derzeitigen Parteiensystem möglich ist.

Mit der Verkündung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses standen die Abgeordneten des neuen Bundestages fest. Von dem Tage an hatte der alte Bundestag seine demokratische Legitimation verloren. Der Wille des Souveräns hatte mit der Wahl des neuen gesprochen. Der alte bestand nur noch formal, und seine bisherige Bundestagspräsidentin hätte als