Die internationale Regierungskommission zur Aushandlung des WHO-Pandemievertrags (INB) hat einen neuen Entwurf vorgelegt, in dem strittige Punkte mit alternativen Formulierungen enthalten sind. Im Vergleich zum „konzeptionellen Nullentwurf“ von November enthält er einige Verschlechterungen, insbesondere was Biowaffenforschung (Gain-of-function) und bürgerliche Freiheitsrechte angeht.
Damit jemand den Anfang macht, will ich hier eine schnelle erste Analyse des neuen Textentwurfs des INB-Büros vom 22. Juni anbieten. Die großen Medien werden hoffentlich auch bald einmal in die Gänge kommen.
Freiheit kommt unter die Räder
Wo in Artikel 4 des Nullentwurfs noch die Respektierung der Menschenrechte und die fundamentalen Freiheiten garantiert wurden und alle Parteien sich verpflichteten, diese zu verteidigen und zu fördern, klingt das im entsprechenden Artikel 3 des neuen Entwurfs schon deutlich anders.
Hier wird das Prinzip der Menschenrechte