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Die Corona-Politik kollidiert mit der Unschuldsvermutung

Von Peter Haisenko 

Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Wenn nicht das elementare überhaupt. Sie ist im Grundgesetz fixiert, aber mit der Corona-Politik existiert sie praktisch nicht mehr.

Es gibt Bereiche, wo die Unschuldsvermutung demonstrativ auf absurde Spitzen getrieben wird. Das dient wohl dem Zweck zu zeigen, dass sie ernst genommen wird. Selbst wenn ein Mörder bei seiner Tat von vielen Augenzeugen beobachtet worden ist, mit der blutigen Tatwaffe in der Hand festgenommen wurde, müssen die Medien von einem “mutmaßlichen Täter” berichten. Ja, das ist nach Recht und Gesetz korrekt, denn erst wenn ein Gericht die Schuld festgestellt hat, darf er als Täter tituliert werden. Mit der Corona-Politik aber ist die Unschuldsvermutung von Anfang an in ihr Gegenteil verwandelt worden.

Wendet man die Unschuldsvermutung konsequent auch auf den Gesundheitsbereich an, muss jeder solange als gesund, als nicht-infektiös, angesehen werden, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird. Vergleicht man das mit