Die Forderung ist ernst gemeint. Wir haben gerade wieder eine Wahl der Abgeordneten zum Bundestag hinter uns, von denen sich nach einem beispiellosen Machtkampf von Lügen und Täuschungen ein Parteienvertreter zum neuen Bundeskanzler hat wählen lassen. Sicher, die Vorgänge sind vielfach scharf kritisiert worden, aber Existenz und Herrschaftskompetenz eines Kanzlers und seiner Minister als solche werden von kaum jemandem infrage gestellt. Eine solche Regierung ist eine so tief gewohnte, selbstverständliche Einrichtung auch eines demokratisch genannten Staates, dass man sich das gar nicht anders vorstellen kann. – Doch wie unterscheidet sie sich von der Herrschaft eines Monarchen mit seinem Hofstaat?
Natürlich war es eine demokratische Errungenschaft, als der absolute Monarch in seiner unbeschränkten Macht durch eine Verfassung beschränkt wurde und seine Macht mit einem Parlament teilen musste. Aber es war noch keine Demokratie. Dieser konstitutionelle Monarch herrschte ja weiter – wenn auch an Verfassung und die Gesetze des