Nach seiner umfangreichen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung etc. gegen die Verantwortlichen seiner staatlichen Entführung aus Mexiko, seiner U-Haft und des politischen Strafverfahrens hat Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich auch eine zivilrechtliche Klage auf Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens gegen das Land Niedersachsen beim Landgericht Hannover eingereicht. Nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 des Grundgesetzes haftet der Staat für die Amtspflichtverletzungen seiner Bediensteten, die dann ihm gegenüber haftbar sind. Dr. Fuellmich setzt damit die Justiz noch ganz anders unter Druck als durch die Strafanzeige, wie er selbst als erfahrener Anwalt für Haftungsrecht erläutert.
I. Ziviler Schadensersatz als Strafe
In einer Mitteilung von Anfang dieses Jahres an seine Unterstützer, die auch mir inzwischen vorliegt, schreibt er:
„Ich selbst habe gerade mit Hilfe meiner Anwältin Katja Wörmer eine Zivilklage auf Schadensersatz gegen einige der Monster eingereicht, die mich zum

