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Ein Volk ohne Volksabstimmungen ist nicht der Souverän

Wenn ein Volk bei wichtigen Entscheidungen nicht gefragt wird und nicht mitbestimmen kann, wenn das Selbstbestimmungsrecht nur auf Wahlen begrenzt wird und wenn das Volk nach einer Wahl vier Jahre zum Zuschauen verurteilt ist, weil es über keinerlei Verfahren verfügt, z. B. die Regierenden jederzeit abzuwählen, ist das Volk nicht der Souverän. Diese treffenden Feststellungen über die „Demokratie“ in Deutschland haben bei der „GemeinWohl-Lobby“ zum Entschluss geführt, dass dies dringend geändert werden muss. Die „Bürgerinitiative für die Zukunft“ hat daher einen Antrag auf ein Referendum zur Volksgesetzgebung an die Fraktionen des Bundestages gesandt. Wir dürfen auf die Reaktionen gespannt sein. (hl) 

GemeinWohl-Lobby

Antrag auf Referendum zur Volksgesetzgebung beim Deutschen Bundestag eingereicht

Das Vertrauen in die Demokratie schwindet. Gleichzeitig wächst der Populismus. Da alle Parteien und alle staatlichen Organe nach dem Grundgesetz und den völkerrechtlichen Verträgen verpflichtet sind, die Verwirklichung des Rechts des Volkes auf Selbstbestimmung zu fördern,