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EU will „Desinformation“ und „Hassrede“ unter dem Deckmantel der Förderung der Menschenrechte zensieren

EU will “Desinformation” und “Hassrede” unter dem Deckmantel der Förderung der Menschenrechte zensieren

Ganz oben auf der Agenda für 2024

Die Europäische Union (EU) verfolgt aktiv Strategien zur Regulierung von sogenannter Hassrede und Desinformation im Internet, um ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen. Dies erfordert ein komplexes Geflecht rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission im Dezember 2021, in der vorgeschlagen wird, die Liste der “EU-Verbrechen” gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern. Wenn der Rat diesen Vorschlag annimmt, könnte er der EU den Weg ebnen, zusätzliche Formen von Hassreden und Hassverbrechen zu kriminalisieren, die über rassistische oder fremdenfeindliche Motive hinausgehen.

Der Ansatz der Europäischen Kommission umfasst eine Reihe von Maßnahmen, wie die Unterstützung nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, die Konzentration auf die Unterstützung von Opfern und die Verbesserung der Schulung von Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere hat die Kommission 2016 einen freiwilligen Verhaltenskodex mit großen IT-Unternehmen initiiert, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen. Dies spiegelt eine EU-weite Anstrengung zur Bekämpfung von Hass im Internet wider, einschließlich spezifischer Formen von Hassreden und Hassverbrechen, die sich gegen verschiedene Gemeinschaften richten.

Im Kontext der breiteren Debatte über die Regulierung von Online-Räumen haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) die Notwendigkeit von Gesetzen und nicht nur von Plattform-Richtlinien zur Regulierung sozialer Medien betont. Diese Diskussion gewinnt an Bedeutung angesichts der Arbeit der EU am Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), die voraussichtlich Regeln für Online-Plattformen und Maßnahmen zur Bekämpfung schädlicher oder illegaler Inhalte wie “Desinformation” enthalten werden.
Während einige Abgeordnete klare Regeln für Internetgiganten und den Schutz der demokratischen Debatte in den sozialen Medien forderten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich des Zensurpotenzials und der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Das “Notice and take down”-System wurde beispielsweise kritisiert, da es zu Zensur führen könnte, da Plattformen gezwungen werden könnten, Inhalte durch Algorithmen zu filtern, was zu einer übervorsichtigen oder politisch korrekten Moderation führen könnte.

Die Bemühungen der EU in diesem Bereich, insbesondere in Bezug auf große US-Technologieunternehmen, könnten internationale Auswirkungen haben, einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit von US-Bürgern.

Der Regulierungsansatz der EU steht im Widerspruch zum Schutz des ersten Verfassungszusatzes in den USA, der die Möglichkeiten der Regierung zur Regulierung der Meinungsäußerung einschränkt.

Die EU-Delegation am UN-Hauptsitz in Genf hat ihre Prioritäten für die UN-Menschenrechtsarbeit bis 2024 vorgestellt.

Es überrascht nicht, dass darin auch auf das Engagement der EU im Kampf gegen “Hate Speech” und “Desinformation” Bezug genommen wird.

Die vom Europäischen Rat, dem politischen Entscheidungsgremium der EU, veröffentlichten Schlussfolgerungen sind in nicht weniger als 40 Punkte unterteilt, von denen sich zwei auf “Hate Speech” und drei auf “Desinformation” beziehen.

Die letztgenannte Kategorie von Bedrohungen der Menschenrechte, die die EU angeblich schützen will, findet sich in Gesellschaft von Dingen wie Kriegen, Autoritarismus und auch einem “Vorstoß gegen die Gleichstellung der Geschlechter”.

Nach dieser scheinbar willkürlichen Sammlung von Bedrohungen taucht die Desinformation im Abschnitt über die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten wieder auf. Hier behauptet die EU sogar, nicht nur die Rechtsstaatlichkeit “aktiv zu fördern”, sondern dies auch speziell im Zusammenhang mit der Entwicklung von KI und Internet zu tun.

Diese Entwicklung und Nutzung soll weiterhin nach “demokratischen”, aber auch “verantwortungsvollen, sicheren und vertrauenswürdigen” Grundsätzen erfolgen – und in den Schlussfolgerungen heißt es, KI solle “angemessen” reguliert werden.

Dann geht die intellektuelle Gymnastik weiter: Zunächst verspricht die EU, auf Online-Zensur, Internetsperren etc. aufmerksam zu machen (aber nicht dagegen vorzugehen). – Doch schon im nächsten Satz ist von “Desinformation” die Rede.

Die missbräuchliche Verwendung dieses Begriffs und die Übertreibung des angeblich neuen Phänomens der Desinformation in der Welt, wenn verschiedene Regierungen, Medien und soziale Plattformen versuchen, Nutzer und Inhalte zu zensieren, ist bekannt und sogar dokumentiert.

Jedenfalls wird “Desinformation” in dem Dokument zusammen mit Cyberkriminalität und “technologiegestützter sexueller Belästigung und Missbrauch im Internet” genannt. Auf diese Dinge will die EU nicht nur aufmerksam machen, sondern sie tatsächlich “bekämpfen”.

Die Politik wird als Mittel zur Verbesserung des Datenschutzes, des “zivilgesellschaftlichen Online-Raums” und dessen, was die EU als “verantwortungsvolle” Plattformverwaltung ansieht, dargestellt.

Dann kommen wir auf das Versprechen zurück, ein offenes, freies, sicheres und interoperables Internet zu fördern, einschließlich des Schutzes seiner Multi-Stakeholder-Basis.

Die EU möchte, dass dies in den Globalen Digitalpakt der Vereinten Nationen aufgenommen wird, und aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die EU auch aktiv an allen künftigen globalen KI-Governance-Rahmenwerken mitwirken möchte.

Hate Speech wird zusammen mit Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und dem sehr weit gefassten Begriff der Intoleranz erwähnt.

Schwerwiegende Probleme wie diese zu definieren, ohne sie wirklich zu definieren, ist eine beliebte Methode sprachfeindlicher Unternehmen und Organisationen, da eine Vielzahl von Verstößen und “Übertretungen” unter eine solche Nicht-Definition fallen können.

In den Schlussfolgerungen der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung dieser Missstände auf rechtlichen Rahmenwerken wie dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020-2025 beruht.

In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten wird, d.h. dass sie sich an den einschlägigen Mechanismen der Weltorganisation beteiligen wird, unabhängig davon, ob sie an deren Ausarbeitung beteiligt war oder nicht.

Hassreden werden in einer Schlussfolgerung zum Schutz der Rechte von Minderheiten erneut hervorgehoben. Zunächst erklärt die EU ihre Absicht, “weiterhin” “alle Staaten” aufzufordern, die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu respektieren.

Erneut bekräftigt die Organisation, dass sie die Rede- und Meinungsfreiheit schützen und sich gleichzeitig nicht nur der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, sondern auch Hassreden “online und offline” widersetzen wird.

So heißt es in einer Schlussfolgerung, die EU werde weiterhin vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle des Online-Raums “warnen”, dann aber “proaktiv gegen die Manipulation ausländischer Informationen” vorgehen und “Informationsintegrität im Kampf gegen Desinformation” fördern.

Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die Schlussfolgerungen zieht, ist die Trennung der Themen Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, aber auch ihre Verknüpfung. Ziel dieses Ansatzes könnte es sein, die Sichtbarkeit des letzteren zu erhöhen.

Die Methode, mit der die EU ihre Positionen zu verschiedenen Themen, die sie für menschenrechtsrelevant hält (wie z.B. nicht nur allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Förderung von Bildung, Gesundheit usw., sondern auch LGBTI-Rechte, eine vielfältige Zivilgesellschaft, Klimawandel usw.), durchzusetzen versucht, ist das Labyrinth verschiedener UN-Initiativen.

Dazu gehört auch der Zukunftsgipfel zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs).