Air-New-Zealand vor Gericht – wenn Impfung zur Jobbedingung wird
Ein aufrüttelnder Fall beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht Neuseelands: 33 Angestellte von Air New Zealand klagen gegen die Covid-19-Impfpflicht ihres Arbeitgebers. Ihre Berichte zeigen, was geschieht, wenn Unternehmen beginnen, medizinische Eingriffe zur Bedingung für Beschäftigung zu machen.
Besonders eindrücklich ist die Aussage eines Piloten, der nicht einmal zur Klägergruppe gehört, aber trotzdem vor Gericht auftrat. Er ließ sich impfen, um seinen Job zu behalten und seine Familie zu ernähren – doch der Preis war hoch.
„Zwei Tage später: stechender Schmerz im Brustkorb“
Nur 48 Stunden nach der Impfung entwickelte der Pilot heftige Herzschmerzen und Herzrhythmusstörungen. Er landete im Krankenhaus – die Diagnose: Perikarditis, eine entzündliche Erkrankung des Herzbeutels, die in Verbindung mit mRNA-Impfstoffen weltweit dokumentiert wurde.
Sein Hausarzt riet dringend davon ab, eine zweite Dosis zu nehmen – beantragte eine Ausnahmegenehmigung. Doch diese wurde abgelehnt.
„Ich hatte über zwei Monate lang Schmerzen, meine Frau wachte nachts ständig auf, um zu prüfen, ob ich noch atme.“
Er bringt es auf den Punkt:
„Air New Zealands Impfpolitik ließ mir keine echte Wahl: Jobverlust oder ein zweiter Herzvorfall – vielleicht im Cockpit.“
Er spricht aus, was viele nicht mehr zu sagen wagen:
„Gesundheitliche Eingriffe dürfen niemals zur Beschäftigungsbedingung werden.“
Wo endet das?
Der Fall zeigt beispielhaft, wohin es führt, wenn Arbeitgeber entscheiden, was sich ihre Mitarbeiter in den Körper injizieren müssen. Es ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Präzedenzfall – sondern eine Warnung an jede Gesellschaft, die unter dem Deckmantel der Sicherheit individuelle Grundrechte opfert.
Wenn medizinische Entscheidungen nicht mehr in der Arztpraxis, sondern im Personalbüro getroffen werden, dann ist nicht nur die körperliche, sondern auch die demokratische Integrität in Gefahr.