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Liechtenstein und die geplanten Änderungen der WHO
Dr. iur. Christian Presoley

Liechtenstein und die geplanten Änderungen der WHO

Pläne über eine drastische Ausweitung der Entscheidungsmacht des WHO-Generaldirektors und ihre Auswirkungen auf das Fürstentum Liechtenstein-

Beitrag von Dr. iur. Christian Presoly, Rechtsanwalt

Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, plant bei ihrer Gesundheitsversammlung im Mai 2024 weitreichende Änderungen ihrer Internationalen Gesundheitsvorschriften: Ihrem Generaldirektor sollen von den Mitgliedsstaaten noch nie da gewesene Machtbefugnisse eingeräumt werden[1]. Er allein – und nicht etwa ein Expertengremium – soll hinkünftig entscheiden können, ob eine Pandemie vorliegt oder auch nur eine Situation mit dem Potential, eine Pandemie zu werden.[2] Er allein soll in diesen Fällen die von ihm für richtig befundenen Massnahmen bestimmen können, die entweder nur regional oder weltweit angewendet werden müssen.[3] Die Mitgliedstaaten sollen sich dabei zur Umsetzung dieser Massnahmen verpflichten.[4] Die Palette der Massnahmen ist uns dabei von den vergangenen 3 Jahren bereits bestens bekannt und reicht von Zutrittsbeschränkungen, Lockdowns und Quarantäne bis hin zu vorgeschriebenen Heilbehandlungen und Zwangsimpfungen.[5] Auch ein neuer Pandemievertrag mit ähnlichem Inhalt soll geschlossen werden. Doch ist eine derartige Machtfülle des WHO-Generaldirektors gerechtfertigt? Und was geht das Liechtenstein an, nachdem es kein Mitglied der WHO ist?

In der Tat ist das Fürstentum Liechtenstein kein (Voll-)Mitglied der WHO. Aber abgesehen davon, dass auch in Liechtenstein immer wieder Überlegungen angestellt werden, ob das Fürstentum nicht der WHO beitreten sollte, hat Liechtenstein bereits 2012 die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 der WHO (nachfolgend «IGV»)[6] mitunterzeichnet.[7] Diese gelangen daher auch jetzt schon im Fürstentum zur Anwendung.[8]