Robert H. Jackson, US-amerikanischer Chefankläger im Nürnberger Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher im Zweiten Weltkrieg sagte in seiner Eröffnungsrede am 21. November 1945:
„…wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen.“ (1)
Am 24. Oktober 1946 schlug der Generalsekretär der Vereinten Nationen in einem mündlichen Bericht an die Volksversammlung vor, die Prinzipien, die in den insgesamt 13 Nürnberger Prozessen angewandt wurden, zu einem ständigen Teil des internationalen Rechts zu machen. Am 29. Juli 1950 formulierte die Völkerrechtskommission (International Law Commission ILC) ihre aus sieben Artikeln bestehende Fassung der Nürnberger Prinzipien. Sie waren Wegweiser für das neue Völkerstrafrecht:
- „Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.


