Am 24. April 2025 wurde der bekannte deutsche Anwalt und Mitbegründer des Corona-Ausschusses, Reiner Füllmich, vom Landgericht Göttingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihm wird die Veruntreuung von zwei Summen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro vorgeworfen. Doch was Beobachter weit mehr beunruhigt als die Anklage selbst, sind die Begleitumstände des Prozesses – und das, was nun folgt.
Urteilsverkündung unter fragwürdigen Umständen
Obwohl die Verteidigung noch Zeit für ein Schlussplädoyer sowie einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht hatte, setzte der Vorsitzende Richter Carsten Schindler die Urteilsverkündung überraschend auf 17 Uhr an. Kurz zuvor wurde eine vorbereitete Pressemitteilung an große Medien verschickt – noch bevor Füllmich überhaupt sprechen konnte. Der Befangenheitsantrag wurde zeitgleich von einer anderen Kammer abgelehnt.
Die verhängte Haftstrafe entsprach exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zwar hatte Füllmich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits 18 Monate Untersuchungshaft hinter sich, doch das Gericht rechnete fünf Monate davon nicht an. Begründung: Die Verteidigung habe den Prozess verzögert. Besonders brisant: Die monatelange Isolationshaft unter schwerer Bewachung, in der Füllmich teilweise an Händen und Füßen gefesselt wurde, fand keine Berücksichtigung.
Isolation wegen juristischer Beratung – ein Skandal?
Die angebliche „Aufstachelung“ anderer Gefangener, die zur Isolierung führte, bestand laut Beobachtern lediglich darin, dass Füllmich den mitgefangenen Rechtsberatung gab und Anwälte vermittelte. Die gesetzlichen Maximalfristen für Isolationshaft in Deutschland – 15 Tage – wurden massiv überschritten. Kritiker sprechen von psychologischer Folter. Der frühere UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer bewertete die Haftbedingungen als schwer menschenrechtswidrig.
Was jetzt kommt: Drei zentrale Entwicklungen
1. Ein zweiter Prozess steht bevor, Füllmich muss sich in einem weiteren Verfahren verantworten – dieses Mal wegen 16 Anklagepunkten im Zusammenhang mit angeblich illegalen Zahlungen. Besonders brisant: Auch dieser Prozess soll von derselben Kammer geführt werden, die bereits das erste Urteil gefällt hat. Die Hoffnung auf ein faires und unvoreingenommenes Verfahren schwindet damit weiter.
2. Berufung oder Verfassungsbeschwerde denkbar. Die Verteidigung könnte Berufung gegen das Urteil einlegen. Sollte diese scheitern, steht auch der Weg zu einer Verfassungsbeschwerde offen. Im Raum stehen massive Grundrechtsverletzungen – insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren sowie auf menschenwürdige Haftbedingungen.
3. Wachsende internationale Aufmerksamkeit. Mit jeder neuen Enthüllung wächst das internationale Interesse an diesem Fall. Menschenrechtsorganisationen und juristische Beobachter – auch aus dem Ausland – sehen im Verfahren gegen Füllmich ein Beispiel für politische Justiz in einem westlichen Rechtsstaat. Sollte Deutschland nicht überzeugend auf die Vorwürfe reagieren, droht auch auf diplomatischer Ebene Glaubwürdigkeitsverlust.
Symbol für den Zustand des Rechtsstaats?
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Füllmich gefasst und lächelnd, als er den stehenden Zuschauern zurief: „Einer für alle, alle für einen!“ Für viele ist dieses Bild ein Sinnbild für einen Justizapparat, der in einem politischen Fall nicht unabhängig, sondern repressiv handelt.

Angesichts eines zweiten Verfahrens durch dieselbe Kammer, einer aufsehenerregenden Isolation und der Teilverweigerung von Anrechnung der Haftzeit stellt sich zunehmend die Frage: Geht es hier noch um Recht – oder längst um politische Abschreckung?
Der Fall Füllmich könnte sich zu einem Prüfstein für den Zustand des deutschen Rechtsstaats entwickeln – und weit über die Grenzen hinaus Aufmerksamkeit und Kritik provozieren.