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Sanktionen wegen Meinungen – Eine Drohung an alle Menschen in der EU

Die EU verhängt gegen immer mehr Einzelpersonen wegen „prorussischer“ Meinungs-Äußerungen Sanktionen, die für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben.* Der bekannteste jüngste Fall betrifft unter anderen den Ex-Oberst des Schweizer Geheimdienstes Jacques Baud. Der bekannte Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek legt im nachfolgenden Artikel dar, dass diese Maßnahmen der EU mehrere Grundsätze des Rechtsstaats verletzen und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Wir übernehmen den Text mit freundlicher Erlaubnis des Autors von dem bereits am 8.1.2026 in der „Welt“ erschienenen Artikel. (hl) 

Eine 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung erlaubt die Sanktionierung von Meinungsäußerungen, die auf indirekte Weise der russischen Regierung im Ukraine-Krieg nützen könnten. Personen, die auf der Sanktionsliste stehen, unterliegen in der EU einem Ein- und Durchreiseverbot, ihr Vermögen wird eingefroren.

Die allermeisten Personen, die auf den russlandbezogenen Sanktionslisten der EU stehen, sind in Russland lebende russische Staatsangehörige. Sie haben ihr Vermögen in der Regel vollständig oder größtenteils in Russland und sind daher von der Auflistung und den daraus folgenden Sanktionen kaum betroffen. Wer hingegen – wie der in Belgien lebende Schweizer