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Schweiz: Kinder ab zehn Jahren sollen sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können

Das Gesundheitsamt in der Schweiz geht laut einem Schreiben davon aus, dass Kindern ab zehn Jahren die eigene Urteilsfähigkeit über eine Corona-Impfung zugestanden werden kann. So sollen Zehnjährige sich auch gegen den Willen ihrer Eltern impfen lassen können.

Schweizer Medien berichten über ein Informationsschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das momentan in den sozialen Medien kursiert. Demzufolge sollen sich bereits Zehnjährige ohne die Einwilligung ihrer Eltern impfen lassen können.

Laut der Empfehlung des BAG stelle sich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung die Frage nach der Erforderlichkeit der Einwilligung durch die Eltern oder erziehungsberechtigten Personen für das Durchführen einer Impfung. Gerichtet ist das Dokument unter anderem an die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Ärztegesellschaften, an den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse sowie an medizinische Fachgesellschaften und Verbände der Krankenversicherer.

Wie das BAG schreibt, sei entscheidend, dass die Einwilligung “zu einer Verletzung der körperlichen Integrität” nur gegeben werden kann, wenn die betreffende Person urteilsfähig ist. Die Urteilsfähigkeit habe jedoch keinen Zusammenhang mit der Volljährigkeit einer Person. “Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können”, schreibt das BAG. Man dürfe davon ausgehen, dass eine echte Zustimmung bis zum Alter von zehn Jahren unmöglich erscheint.

“Zwischen zehn bis 15 Jahren kann ihnen die Fähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden […]”

Wie das BAG folgert, sei daraus zu schliessen, dass – wenn ein Kind oder