Die Bürgerbewegung «Corona-Rebellen» stellt einen Musterbrief für Schulbehörden zur Verfügung.
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verfügte am 21. Januar den Maskenzwang auch für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse (wir berichteten). Erziehungsbehörden in anderen Kantonen könnten folgen.
Nun wehrt sich die Bürgerbewegung «Corona Rebellen» gegen die rigorose Massnahme und stellt dafür einen Musterbrief für Eltern zur Verfügung.
Unter anderem ist im Brief zu lesen:
«Die von der Bildungsdirektion erlassene Verfügung ’Schutzmasken-Tragpflicht für 4. bis 6. Klasse’ ist ganz klar illegal und verstösst mehrfach gegen geltendes Recht. Grundsätzlich ist der Zwang zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur eine Nötigung (Art. 181 StGb), sondern kann auch den Straftatbestand einer bedingt vorsätzlichen Körperverletzung darstellen (Art. 123 StGb). Dazu kommt: Bundesverfassung in Art. 7-11: Verstoss gegen die Menschenrechte; besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche.»
Neben der rechtlichen Lage machen die Autoren