Seit über einem Jahr hält die „Swiss National Covid-19 Science Task Force“ die Schweiz in Atem. Mit Schreckensszenarien bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht zutreffen werden, treibt die Task Force die Politik vor sich her und versetzt die Bevölkerung in Angst und Schrecken. Die schädlichen Maßnahmen, die bis heute verheerenden Schaden anrichten, werden als unumgängliche Schutzmaßnahme gepriesen, obwohl ihr angeblicher Nutzen längst wissenschaftlich widerlegt ist.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden haben die Verfassungsfreunde Strafanzeige gegen den Leiter der Task Force und weitere Täterschaft eingereicht. Dies betreffend dringendem Tatverdacht auf Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 Strafgesetzbuch und allfälliger weiterer Tatbestände.
Schon Monate bevor die letzte katastrophale Fehleinschätzung der Task Force unter dem Hashtag #taskforcefail bekannt wurde, hat sich der Hauptautor der Strafanzeige an die Arbeit gemacht. Mit Unterstützung verschiedener Schweizer Bürgerrechtsbewegungen entstand in akribischer Arbeit eine beeindruckende Anklageschrift, die 94 Seiten und 221 Quellen umfasst.
Kein Gremium hat der Schweizer Bevölkerung jemals schlimmeren Schaden zugefügt, als die Swiss National Covid-19 Science Task Force und ihre Exponenten. Mit unserer Strafanzeige werden nicht nur der Task Force-Leiter Martin Ackermann und weitere Täterschaft zur Verantwortung gezogen, sondern die Pandemiebewältigung als Ganzes einer kritischen Begutachtung unterworfen. Die Politik entzog sich bisher hartnäckig einer kritischen Überprüfung ihrer Einschätzungen und Massnahmen. Auch diese Auseinandersetzung erzwingen die Verfassungsfreunde nun auf dem Rechtsweg, gemeinsam mit Corona-Transition, Aletheia – Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit, der Jugendbewegung Mass-voll!, dem Verband Freie KMU und sieben Privatklägern.
Damit so etwas nie wieder geschieht.
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