Am 10. Dezember wurden von einer Initiative von Kritikern der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe 592 Strafanzeigen gegen öffentlich Verantwortliche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht. Ca. 6.000 Menschen nahmen daran teil. Die Strafanzeigen betreffen 568 Mitglieder des Bundestages, 15 Mitglieder des Bundesrates, den Bundespräsidenten und acht Richter des Bundesverfassungsgerichts. In der anschließenden Pressekonferenz hat der Hauptinitiator, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, für die sich auf das Völkerstrafgesetzbuch stützenden Strafanzeigen eine ausführliche Begründung entwickelt, wovon wir wegen der großen Bedeutung der Sache das Wesentliche nachfolgend darstellen.
Von den totalitären Corona-Maßnahmen des Staates, mit denen die unabänderlichen demokratischen Grundrechte zum großen Teil ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wurden, ragt besonders die einrichtungsbezogene Impfpflicht hervor, die vom 16. März bis 31. Dezember 2022 für den Gesundheits- und Pflegebereich galt. Beschäftigte in diesen Einrichtungen mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden