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Lillian SUWANRUMPHA / AFP

Thailand startet mit Massenimpfungen und zahlt bei Tod durch Impfung 10’000.- Euro an die Hinterbliebenen

Auch Thailändische Bürger machen sich Sorgen über die Nebenwirkungen von Impfstoffen.

Die Regierungsbeamten haben einen Exklusiv-Vertrag für den Vertrieb und der Herstellung des AstraZenecas Impfstoffes unterschrieben der nun den Bürgern in Thailand und auch in ganz Südostasien verabreicht werden soll. Zusätzlich haben die Bürger in Thailand aber auch die Möglichkeit sich den chinesischen Impfstoff spritzen zu lassen der von den Firmen Sinopharm, Sinovac Biotech auch unter Notfallzulassung hergestellt wird.

Mittlerweile sind auch einige Nachrichten nach Thailand durchgesickert das der Impfstoff in einigen Länder wegen den Risiken von Nebenwirkungen und Todesfällen nicht zugelassen worden ist oder die Impfungen eingestellt worden sind. Daher hat die Regierung nun entschieden, den Bürgern eine Versicherung anzubieten sollte es zu Nebenwirkungen oder Todesfällen kommen.

thaipbsworld.com schreibt:

Die Erben von thailändischer Bürger, die an Krankheiten sterben, die in direktem Zusammenhang mit der Verabreichung des COVID-19-Impfstoffs durch staatliche Stellen stehen, haben Anspruch auf eine erste Entschädigungszahlung von bis zu 400’000 Baht (ca. 10’000.- Euro), die vom National Health Security Office of Thailand (NHSO) ausgezahlt wird, so eine Ankündigung des NHSO, die am 16. Mai in der Royal Gazette veröffentlicht wurde.

Diejenigen, die als direkte Folge der Impfung dauerhafte Behinderungen oder chronische Krankheiten erleiden, die eine lebenslange Behandlung erfordern und ihren Lebensunterhalt ernsthaft beeinträchtigen, haben ebenfalls Anspruch auf eine erste Entschädigungszahlung von bis zu 400’000 Baht durch das NHSO.

Im Falle des Verlustes eines Gliedes oder einer Behinderung, die den Lebensunterhalt beeinträchtigt, hat die geimpfte Person Anspruch auf eine erste Entschädigung von 240’000 Baht (ca. 6000.- Euro).

Im Falle von Wunden oder Schmerzen als direkte Folge der Impfung haben die Geimpften Anspruch auf eine erste Entschädigung von 100’000 Baht (2500.- Euro), vorausgesetzt, es liegt eine Bestätigung des behandelnden Arztes vor, dass die Wunden oder Schmerzen durch die Impfung verursacht wurden.

Die Entschädigung steht nicht denjenigen zu, die eine alternative Impfung erhalten haben, die von nichtstaatlichen Stellen, wie z. B. privaten Krankenhäusern oder Kliniken, angeboten wurde.

Die erste Entschädigung wird nicht automatisch an die Erben oder Betreuer der verstorbenen oder behinderten Impflinge gezahlt. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod oder der Diagnose der Behinderung oder Verletzung einen Antrag auf die finanzielle Unterstützung bei der NHSO, ihrer Zweigstelle oder dem Gesundheitsamt der Provinz einreichen, je nach Wohnort des jeweiligen Impfempfängers.

Ein Unterausschuss prüft die Anträge und entscheidet über die zu zahlende Entschädigung. Wenn die geimpfte Person oder ihre Erben mit der Entscheidung des Unterausschusses nicht einverstanden sind, haben sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung des Unterausschusses beim Generalsekretär der NHSO Einspruch einzulegen.

Wenn der Generalsekretär mit dem Einspruch nicht einverstanden ist, kann der Patient die Angelegenheit an das Nationale Komitee für Gesundheitssicherheit zur endgültigen Überprüfung weiterleiten.

Die Ankündigung der NHSO ist rückwirkend ab dem 5. April gültig.