Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Thüringen hat eine absurde und wohl rechtswidrige Anti-Bargeld-Verordnung erlassen

In Thüringen dürfen Geschäfte wegen Corona wie im übrigen Deutschland keine Kunden einlassen, aber kontaktlos Waren nach Vorbestellung abgeben. In Thüringen darf dabei allerdings nicht bar bezahlt werden, obwohl Bargeld erwiesener Maßen keine größere Ansteckungsgefahr mit sich bringt als z.B. Kartenzahlungen mit Unterschrift oder Pin, von Haltestangen in Bussen und Bahnen ganz zu schweigen.

In der “Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zu Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2“, zuletzt geändert am 18. Februar 2021 heißt es in §8 Abs 2:

Zulässig sind ausschließlich zum Versand, zur Lieferung oder zur Abholung vorgesehene Telefon- und Onlineangebote; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, sofern die Übergabe kontakt- und bargeldlos außerhalb der Geschäftsräume erfolgt.”

Die Begründung dazu lautet: