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Vom vorsätzlichen Missbrauch des Gewaltmonopols

Vom vorsätzlichen Missbrauch des Gewaltmonopols

Der demokratische Rechtsstaat gewährt der Exekutive das alleinige Recht, im Rahmen der Gesetze im notwendigen Maße Gewalt gegen Sachen und Menschen auszuüben, wenn dies erforderlich ist, um Recht und Gesetz durchzusetzen. Das Gewaltmonopol des Staates dient dem Schutz der Staatsbürger vor Angriffen auf Besitz, Eigentum, Leib und Leben, es entbindet den Bürger von der Notwendigkeit, übermäßige eigene Anstrengungen zu seinem Schutz zu unternehmen und bewahrt damit die Gesellschaft vor den Exzessen des Faustrechts.

Das ist die Theorie. In der Praxis kann das Gewaltmonopol immerhin so weit funktionieren, dass seine Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen und die unvermeidlichen Schutzlücken von der Gesellschaft toleriert werden.