Österreichs Regierung geht einen weiteren großen Schritt zur Überwachung und Registrierung des Mobilitätsverhaltens der Bürger. Jahresfahrleistung und Spritverbrauch werden erfasst und gemeldet. Wollte man individuelle CO2-Zuteilungen für alle Österreicher einführen, hätte man damit eine wichtige Vorarbeit geleistet. Hintergrund ist eine EU-Regulierung.
Wie der österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet, hat das „Pickerl“ oder „§57a-Gutachten“, also das, was in Deutschland „Tüv-Bericht“ genannt wird, seit 2. Februar einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Eine besonders wichtige Neuerung wird ab 20. Mai 2023 eingeführt. Dann muss im Zuge der jährlichen §57a-Begutachtung des Fahrzeugs eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2021 vorgenommen werden.
Die Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale