Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Grist Gearstd, Getty Images

Vorstufe zum C02-Budget – EU bekommt Fahrleistung und Verbrauch der Autofahrer übermittelt

Österreichs Regierung geht einen weiteren großen Schritt zur Überwachung und Registrierung des Mobilitätsverhaltens der Bürger. Jahresfahrleistung und Spritverbrauch werden erfasst und gemeldet. Wollte man individuelle CO2-Zuteilungen für alle Österreicher einführen, hätte man damit eine wichtige Vorarbeit geleistet. Hintergrund ist eine EU-Regulierung.

Wie der österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet, hat das „Pickerl“ oder „§57a-Gutachten“, also das, was in Deutschland „Tüv-Bericht“ genannt wird, seit 2. Februar  einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Eine besonders wichtige Neuerung wird ab 20. Mai 2023 eingeführt. Dann muss im Zuge der jährlichen §57a-Begutachtung des Fahrzeugs eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2021 vorgenommen werden.

Die Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale