Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Wann muss sich Spahn für den Milliardenschaden der Masken-Beschaffung verantworten?

Nach den Aussagen des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vor der Enquete-Kommission des Bundestages am 15. Dezember 2025* hat sich Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch erneut mit der persönlichen Verantwortung Spahns für den immensen Schaden in Milliardenhöhe befasst, den dieser durch die gesetz- und verfassungswidrige Überbeschaffung von – wie ihm schon damals bewusst war – unbrauchbaren Masken verursacht hat. Wir übernehmen den Artikel mit freundlicher Erlaubnis Dr. Kölschs von der Webseite der „Kritischen Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA), wo er zuerst am 12. Januar 2026 erschienen ist. (hl) 

Dr. Manfred Kölsch

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages


Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Beschaffungspraxis von Masken durch den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bzw. durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Gutachten vom 16.06.2021 (Gz.: IX 1 . 2020 – 0946) und 28.03.2024 (Gz.: IX 1 – 0000625) untersucht. Auf der Website des Vereins Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ist schwerpunktmäßig unter rechtlichen Gesichtspunkten zur Maskenbeschaffung bereits in Beiträgen vom 04.08.2024, 15.01.2025, 15.04.2025 und 14.07.2025 Stellung genommen worden.

Jetzt hat der BRH mit der bisher unveröffentlichten