Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Weitere Strafanzeige gegen die SwissMedic/mRNA-Injektion

Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse bietet eine umfassende Zusammenfassung der Versäumnisse und Lügen bei der Zulassung der mRNA-“Impfstoffe”.

Am 14. Juli 2022 reichte Philipp Kruse eine sorgfältig formulierte, umfassende Klage gegen die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic ein, weil diese den Vertrieb der COVID mRNA-“Impfstoffe” in der Schweiz zugelassen hatte. Am 28. März 2024 wurde die Klage mit wesentlichen Aktualisierungen und Änderungen erneut eingereicht. Diese Klage bietet eine umfassende Zusammenfassung der Beschwerde gegen die offiziellen regulatorischen Positionen und Aktivitäten von Swissmedic, die denen der US FDA, Health Canada, der Europäischen Arzneimittelagentur und der meisten anderen nationalen Regulierungsbehörden sehr ähnlich sind.

Swissmedic ist das Schweizerische Heilmittelinstitut. Genauer gesagt ist Swissmedic die schweizerische Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Sitz in Bern, Schweiz. Swissmedic erfüllt einen Bundesauftrag, der mit dem der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Agency) vergleichbar ist.

Zu den wichtigsten Vorwürfen, die in der Klageschrift erhoben werden, gehören die folgenden kriminellen Handlungen, die offenbar auch auf viele andere nationale Zulassungsbehörden zutreffen:

Kriminelle Handlungen der Swissmedic

Strafbare Handlungen von Swissmedic

  • Gesetz- und pflichtwidrige Erstzulassung
  • Gesetzes- und pflichtwidrige Aufrechterhaltung von Zulassungen
  • Nichtbeachtung aller zusätzlichen Risikohinweise
  • Fehlen einer “lebensbedrohlichen oder zu Invalidität führenden” Krankheit
  • Kein Nutzen von unwirksamen bis schädlichen mRNA-Injektionen
  • Unterlassung elementarster Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfungen
  • Swissmedic blockiert wirksame Behandlungsalternativen
  • Nutzen-Risiko-Analyse – klar negatives Profil
  • Weiterführung trotz offensichtlich negativem Nutzen-Risiko-Verhältnis
  • Keine Produktüberwachung im Verhältnis zu den Risiken
  • Irreführende Informationen, die in keinem Verhältnis zu den Risiken stehen
  • Medizinische Kunstfehler – fehlende Informationen, fehlende Berichte
  • Swissmedic ist außer Kontrolle und handelt zum Schaden von Staat und Bevölkerung

Wie aus seiner “X”-Bio hervorgeht (siehe Bild oben und seinen akademischen Lebenslauf, der hier eingesehen werden kann), ist Herr Kruse ein erfahrener Spezialist für schweizerisches und internationales Recht. Nachdem er diese Beschwerde eingereicht hatte, stellte er eine PDF-Kopie auf “X” zum Download und zur Überprüfung bereit, was prompt dazu führte, dass “X” sein Konto wegen “ungewöhnlicher Aktivitäten” als “vorübergehend eingeschränkt” bezeichnete.

Aufgrund der Zensur des vorherigen Accounts hat Philipp Kruse nun einen neuen “X”-Account unter @KruseLawyer eingerichtet.

Ich traf Herrn Kruse zum ersten Mal, als er in Stockholm einen Vortrag über die COVID-Krise und die Kriegsführung der fünften Generation hielt und mir von der Klage erzählte, die er in der Schweiz wegen des Missmanagements der Regierung bei der Reaktion auf COVID einreichen wollte. Beeindruckt von seinen Kenntnissen des internationalen Rechts lud ich ihn ein, bei der jüngsten Anhörung von Senator Johnson im US-Senat über sein Verständnis der rechtlichen Grundlagen des vorgeschlagenen WHO-Pandemievertrags und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu sprechen. Hier finden Sie ein Video seiner kurzen Stellungnahme in Englischer Sprache. Wie Sie dem Video entnehmen können, ist Herr Kruse ein sehr sorgfältiger, detailorientierter und grundsätzlich konservativer (im klassischen Sinne – zurückhaltend und nicht aufdringlich im Auftreten und Handeln) Schweizer Anwalt. Er setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein, ist aber sicher kein wildgewordener Rechtsradikaler. Seine Positionen sind sorgfältig recherchiert und dokumentiert.

Herr Kruse und seine Kollegen haben die Gründe für diese Maßnahmen in einer Pressemitteilung vom 24. März 2024 erläutert.

Strafanzeige 2.0 gegen Swissmedic eingereicht Zürich, 28. März 2024 –

Im Namen und Auftrag von sechs durch mRNA-Impfungen direkt Geschädigten und für weitere Personen publizieren wir hiermit unsere Strafanzeige gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde Swissmedic und gegen impfende Ärzte (“Strafanzeige 2.0”), die nach umfangreichen sachlichen und rechtlichen Aktualisierungen, Ergänzungen und Abklärungen am 7. Februar 2024 eingereicht wurde. Dieser Schritt wurde notwendig, weil sich seit der Einreichung der ersten Strafanzeige am 14. Juli 2022 die rechtserheblichen Tatsachen und rechtlichen Argumente nicht nur vollumfänglich bestätigt, sondern in den meisten Fällen noch akzentuiert und verschärft haben. Gleichzeitig wurden die angezeigten kriminellen Handlungen von Swissmedic konsequent fortgesetzt, ohne dass es Anzeichen für eine verfassungsmässige Korrektur durch die Schweizer Justiz oder das Parlament (Art. 169 ff. BV) gegeben hätte – im Gegenteil: Mit dem Entwurf zur Revision des Epidemiengesetzes will der Bundesrat die bisherige Praxis der Notfallbewilligungen und des Einsatzes von neuartigen, experimentellen Impfstoffen weiter ausbauen.

Was ist neu?

Der Strafantrag 2.0 enthält gegenüber der ersten Version vom 14. Juli 2022 aktualisierte, ergänzte und verbesserte rechtlich relevante Beweismittel bis Mitte 2023 (und teilweise darüber hinaus) sowie umfassend ergänzte und präzisierte rechtliche Ausführungen, u.a. in Bezug auf

den Nachweis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch SARSCoV-2 in Form einer lebensbedrohlichen oder lebensgefährlichen Erkrankung im Sinne von Art. 9a Abs. 1 SPG bestanden hat. 1 SPG BESTAND;

Nachweis, dass verfügbare und seit Langem erprobte alternative Präventions- und Behandlungsmethoden von Swissmedic bisher ignoriert wurden;

Nachweis, dass mRNA-basierte Injektionen ein besonderes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, insbesondere für Kinder und Jugendliche (alarmierende Mortalitätsdaten und sinkende Geburtenraten);

Nachweis des besonderen experimentellen Charakters von mRNA-basierten Präparaten; – Nachweis, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis von mRNA-basierten Covid-19-“Impfstoffen” nie nachgewiesen wurde;

Umfassender Nachweis, dass Swissmedic die gesamte Bevölkerung und die massgeblichen schweizerischen Entscheidungsträger über den tatsächlichen Risikogehalt der mRNA-Präparate und den fehlenden Nachweis einer infektions- und übertragungshemmenden Wirkung systematisch und nachhaltig getäuscht hat, weshalb eine Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) nicht mehr aufgeschoben werden kann.

Motiv für die neue Veröffentlichung

Nach Abschluss unserer Untersuchung seit Ende 2021 (d.h. der Arbeit eines großen Teams von internen Mitarbeitenden und einer Gruppe von Wissenschaftlern, die uns pro bono unterstützen) kann kein vernünftiger Zweifel mehr daran bestehen, dass die von den mRNA-Substanzen ausgehende Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die bereits in der Strafanzeige vom 14. Juli 2022 hinreichend klar aufgezeigt wurde, größer ist als jene von SARS-CoV-2, und diese von den Behörden geschaffene Gefahr weiterhin besteht. Deshalb, weil Swissmedic ihr kriminelles Verhalten unbeirrt fortsetzt. Aus diesem Grund und weil Swissmedic genau das Gegenteil von dem tut, was die oberste Arzneimittelbehörde der Schweiz gesetzlich zu tun verpflichtet wäre, sehen wir uns gezwungen, diese Strafanzeige 2.0 vom 7. Februar 2024 der Öffentlichkeit – und damit allen Mitgliedern der eidgenössischen Räte – frei zugänglich zu machen, letztlich um die Öffentlichkeit vor hochriskanten mRNA-basierten Arzneimitteln und vor irreführenden und täuschenden Informationen über das tatsächliche Risiko der zugelassenen mRNA-Substanzen zu schützen.

Ich behaupte, dass die Klage, die Herr Kruse zusammengestellt und den Schweizer Justizbehörden vorgelegt hat, die umfassendste Zusammenfassung des regulatorischen Missmanagements und des Betrugs ist, der von praktisch allen westlichen nationalen Zulassungsbehörden bei der Durchsetzung der obligatorischen Einführung und Zulassung der COVID mRNA-“Impfstoffe” begangen wurde, und dass sie als Vorlage sowohl für andere Klagen als auch für Zeugenaussagen von Experten dienen kann. Auffallend sind auch die Parallelen zwischen dem Vorgehen der schweizerischen Zulassungsbehörde, der US-amerikanischen FDA/CDC und praktisch aller anderen westlichen nationalen Zulassungsbehörden. Dies deutet stark auf eine enge Kommunikation und/oder Kollusion zwischen diesen Behörden und ihren politischen und bürokratischen Staatslenkern während der COVID-Krise hin.

In diesem Sinne habe ich im Folgenden die wichtigsten Passagen aus der Zusammenfassung der Beschwerde wiedergegeben. Eine PDF-Kopie der vollständigen Zusammenfassung finden Sie hier (unabhängiges Archiv) und hier, und die Pressemitteilung zusammen mit der Zusammenfassung und dem vollständigen 450-seitigen Beschwerdedokument finden Sie hier.