Kurz vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 diskutiert der Deutsche Bundestag eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes, es wird die neunte sein seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020. Bemerkenswert ist nicht nur der Inhalt der vorgeschlagenen Änderung, immerhin die Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert der Epidemiebekämpfung, sondern vor allem der bisherige Verfahrensverlauf im Deutschen Bundestag: Er zeigt exemplarisch, mit welcher Priorität die Koalitionsfraktionen die legislative Steuerung der Epidemiebekämpfung als Aufgabe des Bundestags behandeln – nämlich mit überhaupt keiner. Damit nimmt sich das Parlament in der Pandemiebekämpfung selbst aus dem Spiel, wie die folgende Chronologie zeigt.
