Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Die Überprüfung wird sich auf alle gemeldeten Todesfälle in Schottland zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022 erstrecken.

18 Säuglinge innerhalb von vier Wochen nach der Geburt gestorben! Schottische Regierung kündigt an, dass die Häufung von Todesfällen bei Neugeborenen untersucht werden soll.

Der Herald hatte zuvor berichtet, dass die Alarmglocken läuteten, nachdem im März 18 Säuglinge innerhalb von vier Wochen nach der Geburt gestorben waren.

Damit überschritt die Sterblichkeitsrate eine obere Warnschwelle oder “Kontrollgrenze”, was auch im September 2021 der Fall war, als 21 Todesfälle bei Neugeborenen registriert wurden.

Healthcare Improvement Scotland wurde beauftragt, die Überprüfung der Zunahme der Todesfälle bei Neugeborenen zu leiten.

Die Überprüfung wird sich auf alle gemeldeten Todesfälle in ganz Schottland zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022 erstrecken, um herauszufinden, ob es irgendetwas gibt, das zu diesem Anstieg beigetragen haben könnte.

Die Ergebnisse werden in Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Müttern und Säuglingen einfließen.

Maree Todd, Ministerin für öffentliche Gesundheit, sagte: “Jeder Todesfall ist eine Tragödie für die betroffenen Familien. Deshalb habe ich mich Anfang des Jahres zu dieser Untersuchung verpflichtet, um herauszufinden, ob es einen Grund für den Anstieg gibt.

“Ich weiß, wie schwer diese Zeit für die Betroffenen ist, und ich möchte sie ermutigen, sich Unterstützung zu holen, wenn sie dies wünschen.

“Auf den National Bereavement Care Pathways Scotland und auf der Website der schottischen Regierung finden sich Informationen über Organisationen und Hilfsangebote.

Sobald das Überprüfungsteam gebildet ist, wird es voraussichtlich nicht länger als sechs bis neun Monate dauern, um die Arbeit abzuschließen.

Neugeborenensterblichkeit ist definiert als der Tod eines Babys innerhalb von vier Wochen nach der Geburt.

Die Überprüfung wird sich nicht mit Angelegenheiten überschneiden, die bereits Gegenstand anderer Überprüfungs-, Untersuchungs- oder Auditverfahren sind oder waren.