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Philipp Kruse ist Wirtschaftsanwalt in Zürich und berät die Freunde der Verfassung, welche die Covid-Massnahmen des Bundes bekämpfen. Co-Autor: Rechtsanwalt Markus Zollinger

2G-Zertifikatspflicht verstösst gegen Verfassung

Ein Juristen-Komitee mit schon 200 Unterzeichnern ruft die Bundesversammlung auf, den Bundesrat zurück ins Recht zu bewegen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Nationalrats, sehr geehrter Herr Präsident des Ständerats, die abermalige Ausweitung und Verschärfung der Zertifikatspflicht stellt einen schweren und dauerhaften Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates vom 17. Dezember 2021 werden nun sogar gesunde Menschen, welche ihren Covid-Status BAG-konform als „negativ“ nachgewiesen haben, vom Zutritt zu weiten Teilen des öffentlichen (gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen etc.) und des privaten Lebens ausgeschlossen.

Damit werden sämtliche ungeimpften Menschen in der Schweiz, welche nicht das „Glück“ haben, als genesen zu gelten, in nie dagewesener Weise diskriminiert.

Für so einmalig schwerwiegende Eingriffe in das Leben so vieler Menschen in der Schweiz müssten die Voraussetzungen gemäss Art. 36 BV (und insbesondere auch der Nachweis des rechtserheblichen Sachverhalts) nach über 20 Monaten „Covid-Krise“ an Klarheit und an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen:

Die Sterbe- und Hospitalisierungszahlen müssten über längere Zeit nie dagewesene Werte erreichen, um so einzigartige Grundrechtsbeschränkungen für einen erheblichen Teil der Bevölkerung zu rechtfertigen.

Doch vorliegend ist nicht eine einzige Voraussetzung für die Einführung eines so rigiden und hochgradig diskriminierenden Regimes gegenüber rund zwei Millionen in der Schweiz lebenden Menschen erfüllt:

1. Keine erhebliche effektive Bedrohung der öffentlichen Gesundheit

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein (Art. 36 Abs. 2 BV). Erklärtes Ziel des Bundesrats ist es, mit der Ausweitung des Covid-Zertifikats eine „Überlastung“ der Spitäler zu verhindern und – mit Blick auf die neuste „Variante Omikron“ – die „hohen Fallzahlen“ herunterzubringen.

1.1 Keine Übersterblichkeit

Zunächst ist festzuhalten, dass die Sterbezahlen für