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Kölner Stadt-Anzeiger

Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen  

Die kriminelle Energie der Regierungsmitglieder während der inszenierten Corona-„Pandemie“ war erstaunlich. Gesundheitsminister Jens Spahn wusste mindestens von den Wissenschaftlern des ihm unterstellten Robert-Koch-Institutes seit Anfang 2021, dass die Corona-Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Trotzdem betrieb er noch im November 2021, anstelle einer schwer durchzusetzenden allgemeinen Impfpflicht, 2G „in allen Lebensbereichen“, um die Menschen so zum Impfen zu zwingen – eine Nötigung nach § 240 StGB, strafbar mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. „Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ – Doch der hat vom Genossen Justizminister sicher nicht die Erlaubnis. Wo kämen wir da auch hin?

Das RKI hielt, wie Prof. Stefan Homburg aufgrund der freigeklagten RKI-Protokolle am 26.3.2024 darlegte 1, nichts von Genesenen- und Impf-Zertifikaten. Ausweislich des Protokolls vom 8.2.2021 wusste das RKI, dass die Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützte. Die alternativen Fakten des RKI – YouTube (Min. 7:30).

Prof. Homburg: „Es wurde zwar den Leuten immer erzählt: Schützt euch