Der Bundestag hat den gesetzlichen Rahmen für Deutschlands digitale EU-Identitätsbrieftasche beschlossen. Der Streit dreht sich nicht nur darum, ob Bürger sie nutzen müssen: Das Gesetz erweitert nach Darstellung eines Ausschussberichts zugleich die Fälle, in denen Stellen und Unternehmen die Wallet akzeptieren müssen. Eine wichtige Datenschutzfunktion soll beim Start noch fehlen.
Die Wallet soll unter dem Namen d-you am 2. Januar 2027 starten. Das Gesetz erleichtert den automatisierten Austausch biometrischer Fotos zwischen den für Pässe und Personalausweise zuständigen Behörden und senkt das Mindestalter für die Online-Ausweisfunktion von 16 auf 13 Jahre. Bürger sollen die Möglichkeit behalten, die biometrische Aufnahme abzulehnen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Wallet freiwillig sei und bestehende Ausweismethoden nicht ersetze.
Doch freiwillige Nutzung und verpflichtende Annahme sind nicht dasselbe. EU-Regeln verpflichten sehr grosse Online-Plattformen, die Wallet zu akzeptieren. Der Ausschussbericht zur Annahmepflicht hält fest, dass das deutsche Gesetz diese Verpflichtung auf Fälle ohne grenzüberschreitenden Bezug ausdehnt. Zugleich hatte die SPD laut früheren Plänen zur Alterskontrolle in sozialen Medien eine verpflichtende Verifikation über die EU-Wallet für Nutzer ab 16 Jahren ins Spiel gebracht. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf begründete das mit dem staatlichen Schutzauftrag und erklärte, Umgehungen etwa über VPN sollten nicht möglich sein. Das belegt keinen bereits beschlossenen Nutzungszwang, zeigt aber, dass die politische Debatte über eine freiwillige Wallet hinausreicht. Die EU bezeichnet das System ebenfalls als freiwillig.
Ein weiterer Konflikt betrifft den Datenschutz. Die gesetzlich vorgesehene Pseudonymfunktion soll beim Start nicht verfügbar sein. Die Regierungsfraktionen wollen sie nach Möglichkeit zeitnah nachreichen; Die Linke verlangt, dass sie von Anfang an eingebaut wird. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte bedauerte bei einer Anhörung am 6. Oktober, dass die Wallet zunächst nicht pseudonym genutzt werden könne. Thomas Lohninger von epicenter.works bewertete den Entwurf als tendenziell negativ und vermisste wesentliche Schutzvorkehrungen. Torsten Lodderstedt von SPRIND, der für den Aufbau der Wallet zuständig ist, verteidigte dagegen bereits die erste Version als Fortschritt gegenüber bisherigen Lösungen.
Die Grünen kritisierten fehlende angemessene Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Datenabfragen und keine verbindlichen Vorgaben für eine sichere, tatsächlich freiwillige Nutzung. Sie beanstandeten besonders, dass das bisherige Verbot des automatisierten Austauschs biometrischer Fotos zwischen Passbehörden aufgehoben werden soll. Die Regierung begründet die Änderung damit, dass das Verbot Zeit koste und die Identitätsprüfung erschwere. Die Linke fordert zudem, Unternehmen dürften nur jene Wallet-Daten erhalten, für die sie eine Rechtsgrundlage haben; diese Prüfung dürfe nicht einzelnen Nutzern überlassen werden. Die AfD warnte vor einer Nutzung weit über Verwaltungsdienste hinaus und verlangte, dass kein Zwang entsteht.
CDU/CSU und SPD stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, AfD, Grüne und Linke dagegen. Ein AfD-Antrag, die nationale Wallet zu stoppen und die Wallet-Vorgaben der EU-Verordnung eIDAS 2.0 aufzuheben, scheiterte deutlich. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und anschliessend von Bundeskanzler, zuständigem Minister und Bundespräsident unterzeichnet werden. Damit ist der Starttermin politisch vorgesehen, aber noch nicht der letzte Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Bis dahin bleibt entscheidend, ob die Pseudonymfunktion und verbindliche Schutzregeln rechtzeitig nachgereicht werden – während die erweiterten Annahmepflichten bereits im Gesetz angelegt sind.


