Der Zivilprozess gegen Bill Gates und eine Reihe weiterer prominenter Beklagter ist am 22. Oktober in eine neue Phase getreten. Nach der inhaltlichen Verhandlung vor dem Gericht Noord-Nederland in Leeuwarden fand eine internationale Pressekonferenz statt, bei der Experten, Rechtsanwalt Peter Stassen und einer der Kläger ausführlich über die Vorgänge im Gerichtssaal, die vorgelegten Beweise und die Bedeutung des Verfahrens sprachen. Das Video dieser Pressekonferenz ist inzwischen verfügbar.
Was steht auf dem Spiel?
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Strafprozess, sondern um ein Zivilverfahren. Sieben Kläger, die nach eigenen Angaben durch COVID-19-Impfungen schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben, verlangen Schadenersatz und darüber hinaus eine gerichtliche Feststellung, dass das ihnen widerfahrene Geschehen rechtswidrig war. Zwei der ursprünglich sieben Kläger sind während des laufenden Verfahrens inzwischen verstorben. Im Zentrum der Klage steht die Behauptung, COVID-19 sei nicht lediglich eine Krankheit gewesen, sondern Teil eines Projekts, das die Kläger unter der Bezeichnung „COVID-19: The Great Reset“ zusammenfassen. Nach ihrer Darstellung seien sie im Rahmen dieses Projekts systematisch getäuscht worden, hätten sich deshalb impfen lassen und anschließend schwere gesundheitliche Schäden erlitten.
Neun Anwälte gegen einen
Die Kräfteverhältnisse im Gerichtssaal waren ungleich verteilt: Neun Anwälte auf Seiten der Beklagten standen einem einzigen Anwalt der Kläger gegenüber. Peter Stassen ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Er zeigte den Richtern Klaus Schwabs Buch COVID-19: The Great Reset, bezeichnete es als „Kriminalhandbuch 2.0“ und verwies ausdrücklich auf Agenda 21 und Agenda 2030. Die Richter reagierten darauf nicht; Stassen wertete dieses Schweigen als vielsagend. Die Verteidigung hielt ihrerseits an der Darstellung fest, die Impfstoffe seien „sicher und wirksam“, und verwies auch auf die ursprünglich kommunizierte Wirksamkeit von 95 Prozent. Stassen argumentiert dagegen, diese Darstellung sei inzwischen wissenschaftlich widerlegt und beruhe nicht auf Unwissenheit, sondern darauf, dass die Beklagten selbst an der Umsetzung jenes Projekts beteiligt seien, das Gegenstand seiner Klage ist.
Vier unentgeltlich tätige Experten reichten schriftliche Stellungnahmen ein. Sasha Latypova, die auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Pharmabranche verweist, erläuterte in einem 107-seitigen Bericht ihre These, die COVID-Injektionen seien als sogenannte „Countermeasures“, also militärische Gegenmaßnahmen, eingestuft worden und hätten deshalb nicht den üblichen Bestimmungen des Verbraucherschutzes unterlegen. Ihre Schlussfolgerung lautet, solche Gegenmaßnahmen seien von Waffen nicht zu unterscheiden. Inhaltlich setzte sich die Verteidigung nach ihrer Darstellung nicht mit ihrem Bericht auseinander, erklärte jedoch, Latypova verfüge lediglich über einen Bachelor-Abschluss und habe keine einschlägige Branchenerfahrung. Latypova bezeichnete diese Angaben als nachweislich falsch und erklärte, sie seien anhand der vorgelegten Unterlagen im Gerichtssaal widerlegt worden.
Auch Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Vizepräsident bei Pfizer, legte seine Argumentation dar. Er verwies auf drei Punkte, die er für entscheidend hält: die ungewöhnlich kurze Entwicklungszeit der Impfstoffe von weniger als einem Jahr statt der sonst üblichen fünf bis zehn Jahre, bestimmte bei der Konzeption getroffene Entscheidungen, die seiner Auffassung nach Toxizität begünstigten, sowie das Fehlen regulärer Sicherheitsverfahren. Albert Bourla bezeichnete Yeadon in seiner Verteidigung als „nicht qualifiziert“. Yeadon verfügt jedoch über einen akademischen Hintergrund in Biochemie und Toxikologie; außerdem waren seine beruflichen Leistungen 2017 in Forbes von einem früheren Pfizer-Vorstandsvorsitzenden positiv hervorgehoben worden.
Lipid-Nanopartikel und Fruchtbarkeit
Einer der eindringlichsten Teile der Pressekonferenz betraf Yeadons Aussagen zur Verteilung von Lipid-Nanopartikeln im Körper und insbesondere zu ihrer Konzentration in den Eierstöcken. Er verwies auf eine bereits 2012 veröffentlichte Übersichtsarbeit aus der Pharmaindustrie, nach der sich diese Art von Trägerstoffen im Fortpflanzungsgewebe anreichern könne. Nach Yeadons Darstellung war Pfizer diese Problematik bekannt. Die japanische Aufsichtsbehörde habe Pfizer zudem zu einer Verteilungsstudie an Tieren verpflichtet, bei der die Konzentration in den Eierstöcken im Verlauf der Untersuchung weiter angestiegen sei und selbst am Ende des zweitägigen Beobachtungszeitraums noch zugenommen habe.
Eine kanadische Journalistin berichtete während der Pressekonferenz, Neufundland und Labrador – mit einer Impfquote von 96 Prozent die am stärksten geimpfte Provinz Kanadas – weise inzwischen die höchste Unfruchtbarkeitsrate des Landes auf. Yeadon kommentierte dies mit den Worten, dies sei „genau das, was ich erwartet habe“.
Urteil im Dezember – oder Berufung
Mit einem Urteil wird derzeit für den 9. Dezember gerechnet. Wegen der Komplexität des Verfahrens ist jedoch auch eine Verschiebung bis Februar 2027 möglich. Stassen betonte, dass selbst eine Niederlage in erster Instanz nicht das Ende des Verfahrens bedeuten würde. Das niederländische Berufungsrecht ermögliche es, den Fall weitgehend neu aufzubauen und dabei neue Tatsachen, Beweismittel und rechtliche Begründungen einzubringen. Hinzu kommt das niederländische Punktesystem für Prozesskosten, wodurch eine Niederlage nicht automatisch zu außergewöhnlich hohen Kostenforderungen zugunsten von Bill Gates oder Albert Bourla führen würde.
Catherine Austin Fitts, ehemalige US-Staatssekretärin, rief während der Pressekonferenz zu finanziellem Aktivismus auf. Sie forderte dazu auf, Aktien von Pfizer, Moderna und Microsoft zu verkaufen, Bargeld zu verwenden und digitale Identitätssysteme abzulehnen. „Gerichte orientieren sich an der öffentlichen Meinung“, erklärte Fitts. „Wenn die Menschen massenhaft aus diesen Aktien aussteigen, werden die Richter das bemerken.“
Ein Verfahren mit Bedeutung über den Gerichtssaal hinaus
Im Verlauf des Verfahrens wurden umfangreiche Gutachten in die Gerichtsakte aufgenommen, die zentrale Bestandteile der offiziellen COVID-Darstellung grundsätzlich infrage stellen. Stassen konnte die von ihm ursprünglich beantragte Redezeit nicht vollständig nutzen. Er hatte mehrere Stunden beantragt, erhielt jedoch deutlich weniger Zeit und reichte deshalb zusätzlich ein 4,5-stündiges Video-Plädoyer ein. Dieses wurde zunächst abgelehnt, später jedoch nach öffentlichem Druck und wiederholten Einsprüchen teilweise zugelassen.
Der Kläger Reginald Dijkstra schilderte bei der Pressekonferenz seine persönlichen Folgen nach der Impfung. Innerhalb einer Woche habe er sich drei Herzoperationen unterziehen müssen, Blutgerinnsel entwickelt und leide bis heute täglich unter Herzrhythmusstörungen und „Brain Fog“. Für ihn geht das Verfahren weit über seine persönliche Situation hinaus: „Hier geht es nicht nur um mich. Hier geht es um alle Menschen weltweit, die Schaden erlitten haben. Die Verantwortlichen müssen bestraft werden.“
Weitere Informationen sowie die Prozessunterlagen sind unter TheNetherlandsCase.com verfügbar. Die Klage kann hier unterstützt werden.

