Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Bundesrat macht sich mit erweiterter Zertifikatspflicht strafbar

Dieser Ansicht ist der Rechtsanwalt Jacques Schroeter aus Sitten im Kanton Wallis. Der Bundesrat erfülle mit seinem Handeln unter anderem den Straftatbestand der Nötigung.

Vergangene Woche führte die Schweizer Regierung die erweiterte Zertifikatspflicht ein. Seither überschlagen sich die Ereignisse. Schweizweit regt sich mehr Widerstand gegen die Spaltung der Gesellschaft.

Aktiv werden auch immer mehr Juristen. Für den Anwalt und Notar Jaques Schroeter aus Sitten (Kanton Wallis) hat die Regierung mit dem jüngsten Schritt mehr als nur eine rote Linie überschritten. Was er von den jüngsten Massnahmen der Schweizer Regierung hält, tat er in einem offenen Brief an den Bundesrat am 9. September kund:

«Mit den Massnahmen vom 8. September 2021 konnten Sie das bisschen Moral, das ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung noch hatte, kaum besser untergraben. Sie müssen sich von echten Strategen auf diesem Gebiet beraten lassen!»

«In Anbetracht der angewandten Strategie, die bestenfalls von mangelndem Bewusstsein und Rücksichtnahme hinsichtlich der Schwierigkeiten und dem Leid der Bevölkerung, schlimmstenfalls von unverantwortlichen Absichten zeugt, möchte ich Sie auf Artikel 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuches hinweisen. Dieser stellt Nötigung unter Strafe und lautet wie folgt: ‹Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.›»

«Die Lehrmeinung ist einhellig. Dieser Straftatbestand ist erfüllt,