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Corona-Aufarbeitung: Es wird sie kalt erwischen

Es scheint, als mache sich unter Kritikern der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen, die in Summe und Dauer den größten Angriff auf die Grundrechte seit 1945 darstellen, allmählich Defätismus und Resignation breit. Das ist verständlich, wenn man seinen Blick auf Deutschland beschränkt. Alles wird hierzulande immer irrer und es ist auch kein baldiges Ende in Sicht: 

Der Richter eines Familiengerichts bescheinigt dem Corona-Verordnungsgeber eine „Tatsachenferne […], die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat“ und konstatiert mit wasserdichter Argumentation und gutachtenbasiert eine Kindeswohlgefährdung durch Maskenpflicht, PCR-Testung und Abstandsgebote. Die Quittung sind Hausdurchsuchungen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Richter wegen angeblicher Rechtsbeugung. Die vierte Gewalt feiert die grundlose Attacke auf die richterliche Unabhängigkeit als notwendige Repression gegen einen gefährdenden Querdenker. Die Befürchtung, dass der Ausnahmezustand niemals mehr endet, kann sich in zahllosen ähnlichen Beispielen – etwa die medialen Reaktionen auf den Schauspielerprotest von #allesdichtmachen, die Haltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem Inzidenzwert-Automatismus oder die Etablierung eines indirekten Impfzwangs, sogar für Kinder – bestätigt sehen.

Und doch dreht sich der Wind. Die politische und juristische Aufarbeitung der „Corona-Krise“ wird in drei Akten vollzogen werden.

In Akt 1 setzt sich die Einsicht in die Sinnlosigkeit der Maßnahmen durch, weshalb sie unisono und bedingungslos beendet werden. Akt 2 erkennt nicht nur den durch die übergriffigen Staatsmaßnahmen verursachten gesamtgesellschaftlichen Schaden an, sondern sucht mittels neuer Gesetze dem vorzubeugen, dass