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Corona: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Von Peter Haisenko 

Dieser Rechtsgrundsatz ist zwar immer weiter aufgeweicht worden, aber er gilt noch. Insbesondere dann, wenn Unwissenheit nur vorgeschoben ist. In diesem Sinn darf es nicht verfangen, wenn sich die Jünger Coronas jetzt darauf herausreden, man habe das nicht wissen können.

Reihenweise melden sich jetzt die schlimmsten Hassverbreiter zu Wort, die Kritiker an der Impfnötigung am liebsten in Konzentrationslager eingesperrt hätten. Diese oder jene Massnahme war unsinnig und wirkungslos und aus heutiger Sicht hätte man das so nicht tun dürfen, sagen sie. Um natürlich sofort anzufügen, „man“ hätte das damals nicht wissen können. Damit zielen sie auf Straffreiheit ab, denn sie hätten damals nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ebenso reihenweise stellen Gerichte fest, dass die meisten Corona-Diktate unrechtmäßig waren. Das geht so weit, dass Strafen, die bei Verstößen gegen offensichtlich irrsinnige Anordnungen verhängt worden sind, zurückbezahlt werden müssen. Das sind aber dieselben Gerichte, die diese Strafen erst als rechtmäßig bezeichnet hatten.

Da muss die Frage aufkommen, inwieweit sich das deutsche