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Das obrigkeitsstaatliche Zwangssystem der gesetzlichen Krankenversicherung – das Grundübel des Gesundheitswesens

Im vorigen Artikel über die kriminellen Vorgänge in den Krankenhäusern während der Corona-Krise konnte nur kurz auf meinen Artikel über die prinzipielle Problematik des Zwangssystems der staatlichen Krankenversicherung hingewiesen werden, das all die beschriebenen Exzesse erst möglich macht. Ich habe ihn zwar schon vor zehn Jahren, am 20. August 2013, unter dem Titel „Das demokratiewidrige Zwangssystem der staatlichen Krankenversicherung“ veröffentlicht, er ist aber in seiner grundlegenden Bedeutung nach wie vor von unveränderter Aktualität. Daher soll der Text aus der Stille des Archivs wieder hervorgeholt und nachfolgend erneut in das Forum der Öffentlichkeit gestellt werden.

Die staatliche Krankenversicherung wurde vor einhundertvierzig Jahren im obrigkeitsstaatlichen Kaiserreich eingeführt, betraf aber anfänglich mit dem vielfach in Not und Abhängigkeit befindlichen Industrieproletariat nur knapp 10 % der Bevölkerung, für die sie damals sicher ein großer sozialer Fortschritt war. Sie hat den Übergang in die Demokratie überdauert und ist inzwischen zum bürokratischen Zwangssystem für über 90 % der