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Das Wahlrecht und die unmöglichen Direktmandate

Peter Haisenko

Seit Jahrzehnten beanstandet das Verfassungsgericht das Verfahren zur Bundestagswahl. Mehrfach wurde es als ungültig beurteilt. Es geht vor allem um die Überhangmandate und die stehen im Zusammenhang mit Direktmandaten. Diese sind aber mehr als fragwürdig.

Bei der anstehenden Bundestagswahl werden die Bundestagsmandate nach einem neuen Schlüssel ermittelt. Es soll etwa einhundert Abgeordnete weniger geben. Das soll erreicht werden, indem ein Direktmandat nicht mehr automatisch zu einem Sitz im Bundestag führt. Erwartungsgemäß ist das Geschrei groß. Schließlich werden einhundert Parteimitglieder nicht mehr an der feinen Rundumversorgung für Abgeordnete teilhaben können. Bislang galt: 299 Abgeordnete werden gekürt über die Wahllisten der Parteien und weitere 299 über Direktmandate. Gab es mehr als 299 Direktmandate, mussten sogenannte Überhangmandate errechnet werden. Diese entstanden, weil der Proporz gewährleistet werden musste und so haben die meisten Parteien davon profitiert und mehr Abgeordnete entsenden können, als ihnen nach dem blanken Wahlergebnis zustanden.