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Das Zürcher Bezirksgericht erfindet einen neuen Verurteilungsgrund: «nicht zeitgerechte Ansichten». Der Meinungsäusserungsfreiheit droht Schlimmes

Am diesjährigen Pride-Umzug stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar. Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.

Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts: Es lautete auf 15’200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe, nämlich das Diskriminierungsverbot.

Der Beschuldigte wehrte sich mit dem Argument, er habe nichts getan als aus der