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Der Bundesgerichtshof und das Grundgesetz zur Klarnamenpflicht

Bundeskanler Friedrich Merz hat sich für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil von 2009 sehr deutlich zu Verfassungsmäßigkeit einer Identifizierungspflicht im Internet geäußert.

Zur Klage einer Lehrkraft gegen ein Bewertungsportal mit anonymen Schülerbewertungen urteilte der Bundesgerichtshof:

„Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent. Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum