Was bislang nach Science-Fiction klang, beschäftigt inzwischen die Vereinten Nationen: Technologien, mit denen Behörden Gehirnaktivitäten auswerten, Gedanken entschlüsseln und möglicherweise sogar das Verhalten von Menschen beeinflussen könnten.
Wie die New York Times am 8. Oktober 2026 berichtet, warnt UN-Generalsekretär António Guterres in einem neuen Bericht vor den Gefahren sogenannter Neurotechnologien. In Verbindung mit künstlicher Intelligenz könnten diese künftig nicht nur medizinisch eingesetzt werden, sondern auch bei polizeilichen Ermittlungen, vor Gericht und in Gefängnissen.
Die Befürchtung: Behörden könnten versuchen, Informationen aus dem Gehirn von Verdächtigen zu gewinnen, vermeintliche Lügen aufzudecken oder sogar vorherzusagen, ob jemand eine Straftat begehen könnte. Im schlimmsten Fall drohten willkürliche Festnahmen, Eingriffe in die Privatsphäre und die Manipulation mentaler Zustände.
In Indien werden solche Verfahren bereits eingesetzt. Die Polizei nutzt seit rund zwei Jahrzehnten die sogenannte BEOS-Technologie, die anhand elektrischer Gehirnaktivitäten Hinweise auf eine mögliche Tatbeteiligung liefern soll. Obwohl das Verfahren wissenschaftlich nicht ausreichend validiert ist und seine Ergebnisse vor indischen Gerichten nicht als Beweismittel zugelassen sind, wurde es laut dem Bericht bereits in Hunderten schweren Strafverfahren eingesetzt.
Doch die Gefahr beschränkt sich nicht auf staatliche Ermittlungsbehörden. Auch kommerzielle Geräte zur Messung von Stress, Schlaf und Konzentration erfassen zunehmend Gehirndaten. Eine Untersuchung der Neurorights Foundation aus dem Jahr 2024 ergab, dass die meisten von 30 untersuchten Unternehmen keine ausreichenden Beschränkungen für die Verwendung dieser Daten vorsahen. Mehr als die Hälfte erlaubte ausdrücklich deren Weitergabe an Dritte.
Gleichzeitig ermöglichen Gehirn-Computer-Schnittstellen bereits heute gelähmten Menschen, durch gedankliche Steuerung Texte zu schreiben oder Roboterarme zu bewegen. Die medizinischen Fortschritte sind real – ebenso wie die Risiken eines Missbrauchs.
Die Vereinten Nationen fordern deshalb verbindliche Schutzmassnahmen. Gedanken sollen als besonders sensible persönliche Daten gelten. Für neurotechnologische Eingriffe im Strafrecht müsse eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein.
Die entscheidende Grenze verläuft zwischen dem, was technisch möglich wird, und dem, was ein Staat über seine Bürger wissen darf. Noch können solche Systeme keine beliebigen Gedanken zuverlässig auslesen. Doch die Entwicklung wirft bereits eine grundlegende Frage auf: Was bleibt von der persönlichen Freiheit, wenn künftig selbst die Gedankenwelt eines Menschen zum Gegenstand staatlicher Ermittlungen werden könnte?
Die UN warnen damit nicht vor einer bereits funktionierenden allgemeinen Gedankenüberwachung, sondern vor einer Entwicklung, deren rechtliche Grenzen frühzeitig festgelegt werden müssen.
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