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Der Bundesrat lockert den Grenzwert: bis zehnfache Sendeleistung für 5G

Dabei werden die Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten. Weder sie noch die Gemeinden erhalten eine rekursfähige Verfügung. Es reicht die Einreichung eines Formulars bei der kantonalen Behörde. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid, nach dem bei einer Änderung des Einflusses auf die Umwelt eine Baubewilligung nötig ist.

Aus dem Buebetrickli zur Lockerung de Grenzwerts ist nun eine Verordnung geworden, die offensichtlich den